Artikel in der NZZ am Sonntag, 7. Juli 2002, Hintergrund

 

Südafrika: Entschädigen, entschulden oder investieren?

 

Prof. Dr. Christoph Stückelberger

 

Ed Fagans Sammelklage gegen zwei schweizerische und eine amerikanische Grossbank war der neueste Auslöser einer dreifachen Falle, die jetzt zugeschnappt ist. Es gibt aber auch zukunftsorientierte Auswege und Lösungen, die die Würde von Opfern in Südafrika und andern Teilen des schwarzen Kontinents wiederherstellen.

 

Die dreifache Falle

Die erste Falle ist die Geldfalle: Im Streit um Entschädigung an Apartheidopfer in Südafrika geht’s ums Geld. Fagan fordert 80 Milliarden Dollar Entschädigung. Die Unternehmen weigern sich damit nachvollziehbar, ein Wort der Reue über ihre Rolle für das Apartheidregime auszusprechen, da sie ja sonst sofort weitere Lawinen finanzieller Abgeltungsforderungen befürchten. So dreht sich alles um Geld. Die zweite Falle ist die Vergangenheitsfalle: Geschichtsaufarbeitung ist wichtig und Archive zu öffnen ist nötig. Die Fixierung auf die Vergangenheit kann aber auch den Weg zur Zukunft verstellen. Dazu kommt als drittes die Verhärtungsfalle: Statt dass Heilung und Versöhnung zwischen Menschen entsteht, besteht die Gefahr, dass Fronten sich weiter verhärten.

Diese drei Fallen führen zu Kommunikationsblockaden. Die südafrikanischen Opfer sprechen die Sprache des Leidens und der Verletzung. Sie suchen Heilung und Versöhnung. Wir Schweizer so wie Fagan hören und verstehen aber nur die Sprache des Geldes. Und dabei geht immer mehr vergessen, worum es eigentlich geht. Ja worum eigentlich?

 

Die Würde der Opfer wiederherstellen

Es geht im Kern um die Frage, wie die Würde der Opfer der Apartheid wieder hergestellt werden kann! Ihre Würde wurde seelisch, materiell, physisch, politisch, kulturell und religiös verletzt. Diese ganzheitliche Würde ist gerade im afrikanischen Kontext sehr wichtig.

Die Uno-Generalversammlung hatte das südafrikanische Apartheidregime in mehreren Resolutionen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. Dieses völkerrechtliche Prinzip, das mit den Nürnberger Prozessen gegen die Kriegsverbrecher des Naziregimes entwickelt wurde, wurde von der Staatengemeinschaft vor einem Jahr - im August 2001 an der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban – bekräftigt: „Die Weltkonferenz anerkennt, dass Apartheid und Genozid gemäss internationalem Recht Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.“ (Paragraph 12 der Konferenzerklärung) Eine auch von der Schweiz unterzeichnete Folgerung der  Konferenz lautet: „Die Weltkonferenz bemerkt zudem, dass einige die Initiative ergriffen haben, zu bedauern, ihre Reue auszudrücken oder ihre Entschuldigung anzubieten. Und sie ruft all diejenigen, die noch nicht dazu beigetragen haben, die Würde der Opfer wiederherzustellen, auf, angemessene Wege dafür zu finden und sie umzusetzen.“ (Paragraph 118)

Zur Wiederherstellung verletzter Würde bestehen verschiedene Wege. Die Aufgabe besteht nun darin, im Verbund von Staat, Wirtschaft und Öffentlichkeit wie Kirchen und Hilfswerken zukunftsfähige Wege gemeinsam zu finden und zu begehen. Diese sind aus wirtschafts- und entwicklungsethischer Sicht so zu gestalten, dass man aus den drei erwähnten Fallen ausbrechen kann und immer die Apartheidopfer, also die breite südafrikanische Bevölkerung, im Blick behält.

 

Zukunftsgerichtete Lösungen