Artikel in der NZZ am Sonntag, 7. Juli 2002, Hintergrund
Südafrika: Entschädigen, entschulden oder investieren?
Prof. Dr. Christoph
Stückelberger
Ed Fagans Sammelklage gegen
zwei schweizerische und eine amerikanische Grossbank war der neueste Auslöser
einer dreifachen Falle, die jetzt zugeschnappt ist. Es gibt aber auch
zukunftsorientierte Auswege und Lösungen, die die Würde von Opfern in Südafrika
und andern Teilen des schwarzen Kontinents wiederherstellen.
Die dreifache Falle
Die erste Falle ist die Geldfalle:
Im Streit um Entschädigung an Apartheidopfer in Südafrika geht’s ums Geld.
Fagan fordert 80 Milliarden Dollar Entschädigung. Die Unternehmen weigern sich
damit nachvollziehbar, ein Wort der Reue über ihre Rolle für das
Apartheidregime auszusprechen, da sie ja sonst sofort weitere Lawinen finanzieller
Abgeltungsforderungen befürchten. So dreht sich alles um Geld. Die zweite Falle
ist die Vergangenheitsfalle: Geschichtsaufarbeitung ist wichtig und
Archive zu öffnen ist nötig. Die Fixierung auf die Vergangenheit kann aber auch
den Weg zur Zukunft verstellen. Dazu kommt als drittes die Verhärtungsfalle:
Statt dass Heilung und Versöhnung zwischen Menschen entsteht, besteht die Gefahr,
dass Fronten sich weiter verhärten.
Diese drei Fallen führen zu
Kommunikationsblockaden. Die südafrikanischen Opfer sprechen die Sprache des
Leidens und der Verletzung. Sie suchen Heilung und Versöhnung. Wir Schweizer so
wie Fagan hören und verstehen aber nur die Sprache des Geldes. Und dabei geht
immer mehr vergessen, worum es eigentlich geht. Ja worum eigentlich?
Die Würde der Opfer wiederherstellen
Es geht im Kern um die
Frage, wie die Würde der Opfer der Apartheid wieder hergestellt werden kann!
Ihre Würde wurde seelisch, materiell, physisch, politisch, kulturell und religiös
verletzt. Diese ganzheitliche Würde ist gerade im afrikanischen Kontext sehr
wichtig.
Die Uno-Generalversammlung
hatte das südafrikanische Apartheidregime in mehreren Resolutionen als
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt. Dieses völkerrechtliche
Prinzip, das mit den Nürnberger Prozessen gegen die Kriegsverbrecher des
Naziregimes entwickelt wurde, wurde von der Staatengemeinschaft vor einem Jahr
- im August 2001 an der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban – bekräftigt:
„Die Weltkonferenz anerkennt, dass Apartheid und Genozid gemäss internationalem
Recht Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.“ (Paragraph 12 der Konferenzerklärung)
Eine auch von der Schweiz unterzeichnete Folgerung der Konferenz lautet: „Die Weltkonferenz bemerkt
zudem, dass einige die Initiative ergriffen haben, zu bedauern, ihre Reue
auszudrücken oder ihre Entschuldigung anzubieten. Und sie ruft all diejenigen,
die noch nicht dazu beigetragen haben, die Würde der Opfer wiederherzustellen,
auf, angemessene Wege dafür zu finden und sie umzusetzen.“ (Paragraph 118)
Zur Wiederherstellung
verletzter Würde bestehen verschiedene Wege. Die Aufgabe besteht nun darin, im
Verbund von Staat, Wirtschaft und Öffentlichkeit wie Kirchen und Hilfswerken
zukunftsfähige Wege gemeinsam zu finden und zu begehen. Diese sind aus wirtschafts-
und entwicklungsethischer Sicht so zu gestalten, dass man aus den drei
erwähnten Fallen ausbrechen kann und immer die Apartheidopfer, also die breite
südafrikanische Bevölkerung, im Blick behält.
Zukunftsgerichtete Lösungen
- Nein zur Sammelklage von Fagan: Die Entschädigungsforderung in Form der
Sammelklage nach amerikanischem Recht ist nicht geeignet, um Versöhnung
und Würde herzustellen. Die Erfahrung mit den Marcos-Geldern hat gezeigt,
dass auch 16 Jahre nach dem Sturz von Marcos und zehn Jahre nach dem
Urteil in Hawaii (das den philippinischen Folteropfern durch eine
Sammelklage zwei Milliarden Dollar Entschädigung zusprach) die Opfer immer
noch nichts von diesem Geld gesehen haben und der Streit unter Opfern neue
Gräben aufreisst! Als Leiter eines Hilfswerks suche ich Wege, wie
schneller und effizienter Hilfe geleistet und Würde in Gerechtigkeit
hergestellt werden kann. Zudem entspricht das Instrument amerikanischer
Sammelklagen mit seiner Gefahr der Willkür und des Missbrauchs nicht
europäischem Rechtsempfinden (vgl. NZZ Hintergrund 23.6.2002).
- Ja zu einer schweizerischen und einer
internationalen Investitionskonferenz für Südafrika. Die Direktinvestitionen aus der Schweiz in
Südafrika waren während der Apartheidzeit sehr hoch und wurden seit deren
Höhepunkt 1989 bis heute drastisch reduziert! Privatwirtschaftliche
Investitionen sind für die Wiederherstellung von Würde eine zentrale
Chance. Die Zusammenarbeit mit Hilfswerken und Kirchen für die
sozialverträgliche Ausgestaltung dieser Investitionen wäre dabei
hilfreich. Ich schlage deshalb eine schweizerische und allenfalls
internationale Investitionskonferenz für Südafrika vor. Der Schreibende
hatte die Gelegenheit, 1997 in Bern den damaligen südafrikanischen Staatspräsidenten
Nelson Mandela im persönlichen Gespräch nach seiner Haltung zur
Reparationsforderung zu befragen. Seine Antwort kam ohne Zögern: „Wir als
Regierung sind gegen Reparationsforderungen ans Ausland. Wir wollen
Investitionen und Versöhnung.“ Dieselbe Haltung wird von seinem Nachfolger
Thabo Mbeki vertreten.
- Ja zur Nepad-Initiative. Mbeki war einer der vier Initianten von Nepad,
der aktuellen afrikanischen Initiative für Partnerschaft zwischen Afrika
und den Industriestaaten. Wenn die Schweizer Wirtschaft und Politik ihn
darin politisch und finanziell unterstützt, ist dies ein zukunftsfähiger
Beitrag an die Apartheidopfer.
- Ja zum Schuldenerlass. Schuldenreduktion ist zur Armutsüberwindung der
Apartheidopfer entscheidend. Die vom G8-Gipfel angebotene eine Milliarde
für ganz Afrika ist lächerlich wenig. Hier können die Schweizer Banken ein
Zeichen setzen (Südafrika hat gegenüber der Schweiz nur
privatwirtschaftliche Schulden, nicht gegenüber dem Bund).
- Ja zur Entschuldigung. Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit und
Schuldenreduktion bleiben aber in der eingangs beschriebenen Geldfalle sitzen
und können verletzte Würde nicht ausreichend heilen, wenn uns nicht auch
das erlösende Wort „Entschuldigung“ über die Lippen kommt. Es geht dabei
nicht primär um individuelles Schuldbekenntnis, sondern darum, dass
Unternehmen, Regierungen und Kirchen anerkennen, dass wir nicht alles in
unserer Kraft stehende für die Überwindung der Apartheid getan haben und
dass unser Wohlstand nicht nur auf eigener Leistung, sondern teilweise
auch auf dem Nutzen aus Unrecht beruht.
- Klärung der Entschädigung. Die genannten Wege sind zukunftsgerichteter als
die Entschädigungsforderung. Wenn sie aber geklärt werden soll, dann an einer
internationalen Konferenz. Vieles wäre dabei zu klären (Geht es um restitution,
compensation, rehabilitation, satifsfaction? Von wem an wen wofür?)
- Ja zur Umsetzung von Durban: Mit diesen Lösungsansätzen werden die Verpflichtungen
angepackt, die die Schweiz an der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban
im August 2001 eingegangen ist.