Rubrik Schuss von der Kanzel, Alpha/Tages-Anzeiger, Zürich, 15./16. März 2003
Von Prof. Dr. Christoph Stückelberger
Welche Spitzenlöhne sind ethisch vertretbar, welche nicht? Soll es neben Minimallöhnen auch Maximallöhne geben? Was ist ein fairer, angemessener Lohn? Das moralische Volksempfinden sagt uns, dass 2’000 Franken pro Monat für eine Familie in der Schweiz sicher nicht genügen und dass 20 Millionen Managerlohn pro Jahr sicher zu viel sei. Doch gibt es über dieses Gefühl hinaus begründbare Kriterien?
Ein fairer Lohn kann nicht allgemein definiert werden. Trotzdem gibt es einige Richtwerte So kann zum Beispiel eine Untergrenze festgelegt werden. Sie liegt in der Existenzsicherung. Ein fairer Lohn soll bei voller Beschäftigung zumindest ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen, mit dem der oder die Beschäftigte sich und den von ihr unmittelbar abhängigen, nicht erwerbsfähigen Personen (Kinder, Familie) die Existenz sichern kann. Damit wird an der unteren Grenze dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit wenigstens minimal entsprochen: Der Lohn muss zumindest den Grundbedarf decken.
Schwieriger ist die Frage einer Lohn-Obergrenze. Die Leistungsgerechtigkeit besagt, dass der Lohn die Leistung spiegeln soll. Ein Konzernchef kann mit einer innovativen Strategie und einem guten Produkt sehr viele Menschen beglücken, den Wohlstand fördern und Arbeitsplätze sichern. Damit öffnet sich die Lohnschere gewaltig nach oben. Doch wie weit? Von der Leistungsgerechtigkeit her ist es nicht einzusehen, weshalb der CEO einer Firma 20 Millionen, der Bundespräsident eines Staates aber nur eine halbe Million oder der Grundlagenforscher, der die Grundlage für eine für die ganze Menschheit wichtige Entwicklung legt, noch weniger verdienen soll, da letztere eine ebenso grosse Leistung erbringen wie der CEO.
Ein weiteres Kriterium ist das Verhältnis zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen. Die Verteilungsgerechtigkeit besagt dabei, dass es einen Mechanismus des sozialen Ausgleichs braucht. Weshalb? Aus friedens- und demokratiepolitischen Gründen: Nur eine Gesellschaft mit starker Mittelschicht und begrenzter Reichtums-Armutsschere ist sozial stabil und ermöglicht eine tragfähige Demokratie. Damit ist keineswegs Gleichmacherei gemeint. Ob nun das Verhältnis der tiefsten zu den höchsten Löhnen 1:4 wie in Tansania in den 70er Jahren oder über 1:7000 wie in obigem Beispiel ist, ist ethisch gesehen in der sozialen Marktwirtschaft demokratisch so auszuhandeln, dass der Markt spielt und gleichzeitig der Ausgleich ermöglicht wird. Dafür gibt es u.a. zwei Instrumente: Im globalisierten Markt können mit internationalen Branchenvereinbarungen - z.B. der Banken für Börsenmakler - Obergrenzen freiwillig vereinbart werden. Im national funktionierenden Staat kann mit Steuerprogression in der Richtung einer Obergrenze gearbeitet werden. Als Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Pensionierte oder Staatsbürger/innen gehören wir zu den Stakeholders, den Anspruchsgruppen einer Unternehmung. Wenn wir den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit anmelden, werden wir zu Careholdern, zu verantwortlichen, mitsorgenden Mitträgern einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft.
(*) Prof. Dr. Christoph Stückelberger ist Professor für Ethik an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Zentralsekretär der Entwicklungsorganisation Brot für alle. Mehr zu Löhnen in seinem Buch „Ethischer Welthandel“, Bern 2001.