Tagung "Protestantische Kirche und moderne Gesellschaft.

Wissenschaftliches Symposium zur Interdependenz von Ekklesiologie und

Gesellschaftstheorie in der Neuzeit", Leuenberg/Schweiz, 28.2.-2.3.2002.

Interdependenz zwischen schweizerischer Konkordanzdemokratie
und schweizerischer protestantischer Ekklesiologie
im 20. Jahrhundert - und im 21.?

Prof. Dr. Christoph Stückelberger

 

 

 1. Fragestellung und Methodik

Staatstheorien, Gesellschaftskonzepte und Ekklesiologien beeinflussen sich gegenseitig. Dies ist die Grundthese dieses Symposiums. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und wie dies in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert der Fall war. Präziser geht es um die Interdependenz zwischen dem schweizerischen Konzept (und der Realität) der Konkordanzdemokratie und der protestantischen Ekklesiologie und politischen Ethik. Das Thema wird - in der nötigen Kürze der vorgegebenen Zeit des Referats - in sechs Schritten entfaltet:

1. Methodik

2. Merkmale der schweizerischen Konkordanzdemokratie

3. Die protestantischen Schweizer Kirchen in der Konkordanzdemokratie

4. Ethische Beurteilung der Konkordanzdemokratie durch Schweizer Sozialethiker

5. Verhältnis zu bisherigen und aktuellen Ekklesiologien der reformierten Kirchen der Schweiz

6. Herausforderungen im 21. Jahrhundert.

Methodologisch wird zunächst das System der schweizerischen Konkordanzdemokratie an dreizehn aus den Politikwissenschaften gewonnenen Merkmalen charakterisiert und darauf mit entsprechenden Strukturmerkmalen protestantischer Kirchen der Schweiz verglichen. Die ethische Beurteilung der Konkordanzdemokratie erfolgt exemplarisch bei fünf Schweizer Sozialethikern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Leonhard Ragaz, Karl Barth, Emil Brunner, Arthur Rich und Hans Ruh. Die summarische Darlegung hier basiert auf meiner ausführlichen Studie "Die Kirchen in der schweizerischen Konkordanzdemokratie", die einen Teil meiner Dissertation bildete.[1] In drei aktuellen ekklesiologischen Leitbildern von protestantischen Schweizer Kantonalkirchen wird die Fortsetzung und Weiterentwicklung dieser Ansätze gezeigt. Daraus ergeben sich ekklesiologische Anfragen und Herausforderungen für die Zukunft.

2. Merkmale der schweizerischen Konkordanzdemokratie

Das politische System der Schweiz ist erstaunlich stabil. Seit über 150 Jahren existiert es ohne grössere Brüche, Revolutionen und Systemwechsel. Diese Konstanz ist – zumindest im 20. Jahrhundert - weitgehend dem Konkordanzsvstem zuzuschreiben. Mit dem St. Galler Politologen Alois Riklin definiere ich dieses wie folgt: "Das Konkordanzprinzip kann - wie das Mehrheitsprinzip und der Proporz - als Konfliktregelungsmechanismus zwischen rivalisierenden Gruppen betrachtet werden. An die Stelle von Mehrheitsentscheiden oder autoritärer Entscheidung einzelner tritt das gütliche Einvernehmen, die Suche nach einem breit abgestützten Kompromiss. Die Eigentümlichkeit der Konkordanz ist, dass sie meist nicht aufgrund zwingender Rechtsnormen praktiziert wird, sondern auf freier Vereinbarung beruht.“[2] Hergestellt und aufrechterhalten wird dabei Konkordanz durch ständig neu ausgehandelte Kompromisse zwischen den Interessengruppen. Die politischen Eliten und die Partizipation der Bevölkerung sind am Aushandeln der Kompromisse beteiligt.

Das Konkordanzprinzip beruht also auf einer Konflikttheorie als Teil der Gesellschaftstheorie, die den Interessenausgleich auf den Kompromiss und das freiwillige Einvernehmen aller an einem Konflikt Beteiligten stützt. (Dabei ist allerdings die Gefahr der Verdeckung und Vertuschung von Interessen und Macht zu beobachten.)

Zur Frage, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen Konkordanzdemokratien entstehen, zeigen sich in der politikwissenschaftlichen Literatur drei Forschungsrichtungen[3]:

  1. Konkordanz als Folge der soziokulturellen Segmentierung (ähnlich starke sprachliche, religiöse oder kulturelle Subkulturen zwingen zur Zusammenarbeit und würden im Konkurrenzsystem ein Land blockieren);
  2. 2. Konkordanz als Folge der strukturellen Knappheit (in Kleinstaaten sind die Teile der Gesellschaft mehr aufeinander angewiesen als in Grossstaaten. Intellektuelle, personelle, finanzielle Ressourcen sind begrenzt);
  3. 3. Konkordanz als Folge der Differenzierung gesellschaftlicher Interessenlagen (die Komplexität moderner Gesellschaften erfordert kooperative Steuerungsmechanismen, u.a. durch Machtverschiebung vom Parlament zur Bürokratie und Zivilgesellschaft).

In der politikwissenschaftlichen Literatur zur Schweizer Konkordanz zeigt sich die interessante Tendenz, dass ausländische Studien die Schweizer Konkordanz überwiegend positiv beurteilen, während in der Schweiz lehrende Politologen – es befassen sich bisher kaum Politologinnen damit – zu kritischen Urteilen kommen.

Historisch hat sich die Schweizer Konkordanz über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Ein früher Meilenstein war das "Stanser Verkommnis" von 1481, das während 300 Jahren Verfassungsgrundlage der alten Eidgenossenschaft war. In der Neuzeit war der Sonderbundskrieg von 1847 einschneidend, in dem sich die liberalen protestantischen und die konservativ katholischen Kantone militärisch bekämpften. Als spaltende Erfahrung brachte er die entscheidende Wende auf dem langen Weg hin zur Konkordanz. Im 20. Jahrhundert waren die beiden Meilensteine besonders das bis heute im Kern gültige Friedensabkommen von 1937 zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welches das Streikrecht in der Schweiz praktisch ausser Kraft setzte, und die sogenannte "Zauberformel" von 1959, die die bis heute gültige parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates festlegte.

Die schweizerische Konkordanzdemokratie lässt sich mit den folgenden 13 Merkmalen beschreiben[4]:

  1. Kraftfeldervielfalt und Föderalismus als Rahmenbedingung: Die Schweiz wird weder durch natürliche Grenzen, eine gemeinsame Sprache, Konfession oder Kultur zusammengehalten, sondern durch den je neu zu erringenden gemeinsamen Willen. Sie wird deshalb auch als Willensnation bezeichnet. Diese heterogenen Kraftfelder werden durch den stark ausgebauten Föderalismus und bisher durch die Neutralitätsabsicht in ein Gleichgewicht zu bringen versucht.
  2. Sozialpartnerschaft: Das erwähnte Friedensabkommen von 1937 verpflichtet bis heute die Sozialpartner zur Streitbeilegung auf dem Verhandlungsweg. Es führt zum Zwang zu Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen und zu einem faktischen Streikverbot in der Schweiz.
  3. Allparteienregierung: Seit 1959 besteht ein Koalitionssystem, bei dem alle grösseren Parteien an der Regierung beteiligt sind, und zwar mit einer fixen Sitzzahl pro Partei, eben festgelegt in der sog. Zauberformel: je zwei Sitze für Freisinnige FDP, Christdemokraten CVP und Sozialdemkoraten SP und ein Sitz für die Schweiz. Volkspartei SVP. Auch wenn immer wieder Diskussionen um Sinn und Grenze dieses Mechanismus geführt werden und alle vier Jahre bei der Parlamentswahl die Frage auftaucht, ob die Formel geändert werden müsste, ist sie seit über 40 Jahren unverändert.
  4. Vernehmlassungsverfahren: Änderungen von Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen auf allen Ebenen werden durch ausgedehnte Vernehmlassungen bei Interessierten Kreisen bereits vor der Parlamentsentscheidung möglichst breit abgestützt.
  5. Gesetzgebungsverfahren: Verbunden damit ist die sehr ausgedehnte politische Partizipationsmöglichkeit der Bevölkerung mit Initiativen, Referenden, ausserparlamentarischen Kommissionen etc.
  6. Das Verbandswesen in seiner Ausdehnung ist Teil dieses Konsensfindungsprozesses durch organisierte Interessenvertretung mit allen Vor- und Nachteilen.
  7. Elitenkartell: Im Kleinstaat Schweiz ist die Führungsschicht zahlenmässig begrenzt. Der Soziologe Kriesi hat in einer wegweisenden Eliteuntersuchung eine Liste von 1224 Persönlichkeiten herausgearbeitet, die die politische Elite des Landes bilden.[5] "Man kennt sich" bedeutet, dass man sich in den verschiedensten Zusammenhängen begegnet und aufeinander angewiesen ist und so zum Konkordanzverhalten neigt. Der "Deal" zur Rettung der Schweizer Luftfahrt zwischen Wirtschaft, Bund und Kantonen, der in wenigen Wochen Ende 2001 zustande kam, ist ein Ausdruck davon.
  8. Informalität als Folge des Elitenkartells fördert informelle Prozesse statt formelle Strukturen.
  9. Wenig Oeffentlichkeit: Die wesentlichen Schritte zur Erreichung der Kompromisse geschehen oft unter Ausschluss der Oeffentlichkeit. Dies gilt allerdings nicht nur für Konkordanzdemokratien.
  10. Entpolitisierung und Problemvertagung: Weil im Parlament keine Regierung-Opposition-Struktur besteht und die Verwaltung nicht bei jedem Regierungswechsel auch ausgewechselt wird, besteht grosse Konstanz, aber auch oft mangelnder Handlungsdruck, was zur Problemvertagung und Entpolitisierung der Konflikte (weg vom Parlament hin zu Fachgremien) führt.
  11. Die Referendumsdrohung ist in der schweizerischen Konkordanzdemokratie das wohl mächtigste Druckmittel zum Kompromiss. Mit 50'000 Unterschriften auf nationaler Ebene kann gegen sehr viele Gesetzesvorlagen das fakultative Referendum ergriffen werden. Referendumsfähige Gruppen - dazu gehören die grossen Parteien, aber auch Umweltverbände, z. T. Hilfswerke und auch Kirchen, die allerdings dieses Mittel kaum einsetzen - können mit der Referendumsdrohung wirksam Anliegen im Gesetzgebungsprozess durchsetzen, der dann zu Kompromisslösungen führt.
  12. Das Milizsystem der Armee war in der Vergangenheit ein wichtiger integrierender und konkordanzfördernder Faktor. Diese Bedeutung hat etwas abgenommen. Die übrigen Milizfunktionen in den Parlamenten und parastaatlichen Aufgaben sind weiterhin stark ausgebaut und im internationalen Vergleich stärker entwickelt.
  13. Schwache Parlamente und starke Regierungen und Verwaltungen sind die Kehrseite der Milizparlamente.
  14. In den letzten zwanzig Jahren ist mit der Internationalisierung und Globalisierung das Elitenkartell mit den einhergehenden Konkordanzmechanismen teilweise aufgebrochen. Dies macht die Konstanz der Schweizer Politik und besonders Wirtschaft etwas beweglicher und zugleich „anfälliger“ auf Unberechenbarkeit.

Politikwissenschaftlich werden als Vorteile der Konkordanzdemokratie gegenüber der Konkurrenzdemokratie genannt: adäquatere, sachbezogenere Problemlösung in divergierenden, segmentierten Staatswesen, innenpolitische Stabilität und sozialer Frieden, Einbezug von Minderheiten und der Opposition.

Als Nachteile stehen im Vordergrund: falsche Kompromisse, mangelnde oder nicht zeitgerechte Problemlösungsfähigkeit, Demokratie ohne das Volk im Elitenkartell, Innovationsschwäche. Zudem sind nicht alle Konfliktgegenstände kompromissfähig!

 

 

3. Die protestantischen Schweizer Kirchen in der Konkordanzdemokratie

Die Kirchen in der Schweiz waren historisch gesehen nicht immer konkordanzfreundlich. Seit der Reformation waren die Spannungen und Gesellschaftstheorien der Reformierten und der Katholiken sehr ausgeprägt unterschiedlich. Der erwähnte Sonderbundskrieg von 1847 war auch ein Konfessionskrieg: Sieben katholisch-konservative Kantonsregierungen wollten sich von der protestantisch resp. antiklerikal geprägten radikalfreisinnig dominierten übrigen Schweiz durch einen Sonderbund ablösen. Die Kulturkampfzeit zeigte wenig Bereitschaft zum Kompromiss und zur Konkordanz. Die Spaltungen zwischen Reformierten und Katholiken, aber auch die innerprotestantischen Richtungskämpfe zwischen Liberalen, Positiven und Pietisten waren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sehr ausgeprägt. Erst 1891, also fast 50 Jahre nach Gründung des Bundesstaates von 1848, wurde der erste Katholik in den von Radikalen und damit Reformierten geprägten Bundesrat gewählt! Im 20. Jahrhundert waren die liberale, die religiös-soziale und die dialektische Theologie in der Schweiz von herausragenden und zugleich kämpferischen Persönlichkeiten geprägt, deren Theologien eher vom Entweder-Oder als vom Sowohl-als-Auch geprägt waren. Dennoch trugen gerade Exponenten wie Ragaz, Barth und Brunner zur Konkordanz bei, wie wir zeigen werden. Seither, besonders aber seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren auch die beiden grossen Konfessionen schrittweise immer mehr vom Konkordanzdenken geprägt und prägten dieses. Vom reformierten Ansatz gingen dabei mehr entsprechende Impulse aus als von katholischer Seite mit dem lange sehr ausgeprägten sich absondernden katholischen Verbandswesen, wie der katholische Historiker Urs Altermatt aufzeigte[6]. Theologisch-kirchliche Kompromiss und Konkordanzbereitschaft waren im 20. Jahrhundert dabei immer wieder durch drei Faktoren gewachsen: Ermüdungserscheinungen in den Kämpfen, Druck von aussen durch Staat und Gesellschaft, aktive Vermittlungsbemühungen.

Wie wurden die protestantischen Kirchen vom Konkordanzdenken in ihren Strukturen geprägt und inwiefern prägten sie es? Zu dieser Frage gibt es kaum Untersuchungen. Die Kirchen müssen vor allem auf kantonaler Ebene untersucht werden, da diese die Landeskirchen bilden und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund "nur" ein "Bund" mit sehr begrenzten Kompetenzen ist. Die Kantonalkirchen ihrerseits sind in ihrem Verhältnis zum Staat unterschiedlich strukturiert, von weitestgehender Trennung zu mit dem Staat sehr eng verbundenen Kirchen. Selbstredend führt die grosse Nähe zwischen Kirche und Staat und einer grösseren gegenseitigen Prägung betreffend Konkordanzstrukturen. Diese sind aber auch in (besonders französischsprachigen) Kirchen mit wenig struktureller Bindung an den Staat ausgeprägt. Das bestätigt, dass die Konkordanzstruktur alle gesellschaftlichen Sektoren in der Schweiz prägt: Politik, Wirtschaft, Kultur, Medien, Kirchen.

 

Konkordanzstrukturen sind in allen Kantonalkirchen feststellbar, sie sind aber in jenen evangelisch-reformierten Landeskirchen ausgeprägter, die noch eine enge Verbindung zum Staat haben, wie in den Kantonen Bern, Zürich und Waadt. Zürich kenne ich als langjähriges Mitglied der Kirchensynode am besten und habe ich genauer analysiert, wobei gerade in dieser Kirche weitere Entflechtungsschritte zwischen Kirche und Staat im Gang sind.[7]

Die strukturelle Parallelität zwischen Kirche und Staat lässt sich am Organigramm der Ev.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich schön zeigen:

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


13 Merkmale des kirchlichen Konkordanzverhaltens in Parallelität zum staatlichen Konkordanzmechanismus seien genannt:

 

1. Die Kraftfeldervielfalt mit dem Föderalismus ist auch in den Kirchen ausgeprägt. Insbesondere die zahlenmässig etwa gleich grossen zwei Konfessionen (die evangelisch-reformierte und römisch-katholische) und die seit 40 Jahren zunehmend erfolgte starke konfessionelle Durchmischung der Bevölkerung. Der kirchliche Föderalismus zeigt sich im oft schwierigen Zusammenhalten der Kirchen der unterschiedlichen Sprachregionen (besonders deutsch-französisch) und in der explizit föderalistischen Struktur des Schweiz. Evang. Kirchenbundes SEK ("Der Kirchenbund umfasst auf föderalistischer Grundlage die schweizerischen evangelisch-reformierten Kantonalkirchen." Art 1 der Verfassung des SEK).

2. §ozialpartnerschaft: Die Kirchen haben sich schon immer als sozialintegrative Kraft verstanden. Die Bezeichnung "Kirche für alle", wie sie z.B. die Ev.-ref. Kirche Basel-Stadt anlässlich des Jubiläums ,,450 Jahre Reformation" 1979 wählte und die Zürcher Kirche 1976 als Titel einer Werbebroschüre, entspricht dem volkskirchlichen Selbstverständnis. Das Grundanliegen des Friedensabkommens und der Sozialpartnerschaft entsprach damit weitgehend ihren Zielen. Auch die christlichen Parteien CVP und EVP und die christlichen Gewerkschaften förderten sie aktiv.

3. Die Allparteien-Kirchenleitun spiegelt sich darin, dass z.B. in der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich wie in andern Kirchen die Synodefraktionen nach einer feststehenden "Zauberformel" Anspruch auf Sitze in der Exekutive, dem kirchenleitenden Kirchenrat, haben (in Zürich 3:2:2 für Synodalverein, liberale und religiös-soziale Fraktion). Auch die Synodalkommissionen sind nach diesem Proporz zusammengesetzt. So sind die - heute nicht sehr ausgeprägten - theologischen und kirchenpolitischen Richtungen eingebunden und es gibt kaum mehr kirchliche "ausserparlamentarische" Oppositionsgruppen.

4. Das Vernehmlassungsverfahren spielt in den reformierten Kirchen z.B. bei Änderungen der Kirchenordnungen und - gesetze weitgehend parallel zu demjenigen des Staates, ist allerdings weniger häufig und weniger ausgebaut.

5. Der Gesetzgebungsprozess geschieht ebenfalls weitgehend parallel, wie an der Revision von Kirchenordnungen gezeigt werden kann.

6. Das kirchliche Verbandswesen war im katholischen Bereich - wie erwähnt besonders als Instrument des Antimodernismus - viel stärker ausgebaut als im protestantischen, wo es vor allem seit dem 19. Jahrhundert vor allem für pietistische und erweckliche Bewegungen sowie soziale Werke und zielgruppenspezifische Angebote (z. B. kirchliche Jugend und Frauenverbände) entwickelt wurde. Heute spielt das Verbandswesen in beiden Konfessionen eine deutlich geringere Rolle, was eine Schwächung der Integrationskraft der Kirchen bedeutet, da diese gesellschaftliche Integration oft in starkem Masse über die Verbände stattfand. Der Konkordanzmechanismus spielt sich heute deshalb viel weniger mit den kirchlichen Verbänden ab, als dies früher der Fall war.

7. Das Elitenkartell besteht in den Kirchen wie in der übrigen Gesellschaft, wiederum u.a. bedingt durch die Kleinräumigkeit und Begrenztheit der personellen Ressourcen in einer Kirche. Verschiedene Untersuchungen über die Zusammensetzung und politische Ausrichtung der Kirchenpflegen (Exekutiven der Kirchgemeinden) zeigen eine grosse, volkskirchlich bedingte Parallelität zum politischen "Elitenkartell".[8] Mit dem gesellschaftlichen Bedeutungsverlust der Kirchen beginnt sich allerdings hier eine teilweise Entkoppelung abzuzeichnen. Der im Vergleich zu politischen Behörden höhere Frauenanteil in kirchlichen Behörden ist ein Indiz für die Entkoppelung wie für den Bedeutungsverlust.

8. Die Informalität der Entscheidungsprozesse ist auch in den Kirchen der Schweiz hoch, nimmt aber mit der zunehmenden (nicht nur positiven) Bürokratisierung und betriebswirtschaftlichen Reorganisation der Kirchen tendenziell eher ab.

9. Wenig Oeffentlichkeit betrifft die Kirchen insofern, als die Kontrolle ihrer Entscheidungsprozesse durch die Medien als die vierte Gewalt im Staat relativ wenig geschieht (mangelndes Interesse der Medien an kirchlichen Prozessen). Andererseits sind wichtige kirchliche Reformvorhaben der letzten zwanzig Jahre auf schweizerischer oder kantonaler Ebene (Schweizerische Evangelische Synode SES, Zürcher Disputation 84, Katholische Synode 72, aktuelle kantonalkirchliche Leitbildprozesse, Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz 1998-2001 u.a.) als breite, partizipative Prozesse mit guter Beteiligung der interessierten Kirchenbasis und entsprechender Oeffentlichkeit durchgeführt worden. Diese Prozesse sind wichtige Beiträge zur kirchlichen Konsensfindung und Konkordanz.

10. Statt Entpolitisierung die Theologisierung: Das oben beschriebene Phänomen einer gewissen Entpolitisierung von Prozessen in der Konkordanzdemokratie kann im kirchlichen Bereich so nicht direkt beobachtet werden. Hingegen hat die Theologisierung der Entscheidungs- und Machtprozesse eine ähnliche Funktion. Die theologisch-ekklesiologische Fundierung von Entscheiden ist einerseits sehr wichtig, dient aber - wie in Einzelanalysen gezeigt werden kann - auch der Verschleierung von Machtfragen.

11. Kirchenaustrittsdrohung statt Referendumsdrohung ist wie erwähnt im politischen Bereich ein wesentliches und starkes Konkordanzinstrument. Im kirchlichen Bereich besteht zwar in manchen Kirchenordnungen das Mittel des fakultativen Referendums, es wird aber praktisch nicht benutzt und spielt daher kaum eine Rolle. Viel bedeutender und mit entsprechender Funktion ist die Kirchenaustrittsdrohung. Aus dem Staat kann man nicht austreten, wohl aber aus der Kirche (im Staat spielt dieses Mittel auf kantonaler Ebene in Form der Drohung der Abwanderung von Steuersubstrat in andere Kantone oder ins Ausland). Mit dieser offenen oder unausgesprochenen Drohung werden viele ethischpolitische kirchliche Stellungnahmen und kirchliche Entscheide auf den verschiedenen Ebenen beeinflusst!

12. Das Milizsvstem ist in der Kirche in Form der Freiwilligenarbeit sehr ausgebaut.

13. Die Stärkung der Kirchenleitung und Kirchenverwaltung gegenüber den Kirchenparlamenten ist wie im Staat zu beobachten. In den letzten dreissig Jahre wurden die Kirchenleitungen professionalisiert, die Kirchenerwaltungen ausgebaut und die Kirchenparlamente damit tendenziell geschwächt. Allerdings hat dies m.E. in den Kirchen weniger mit spezifisch schweizerischen Konkordanzmechanismen als vielmehr mit international beobachtbaren Tendenzen der Bürokratisierung und Hierarchisierung kirchlicher wie nichtkirchlicher Organisationen zu tun.

Zusammenfassend lässt sich zum Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Konkordanzmechanismus und -verhalten in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts feststellen: In der grossen Mehrzahl der 13 als Kriterien ausgewählten Konkordanzmerkmale lässt sich eine grosse Übereinstimmung zwischen den protestantischen Kirchen und staatlichen Mechanismen feststellen. Nur teilweise übereinstimmend ist dies bezüglich der Rolle der Vernehmlassungen, des Verbandswesens und der Entpolitisierung zu beobachten. Nicht übereinstimmend ist die Rolle des fakultativen Referendums, das durch die Macht der Kirchensteuern und der Kirchenaustritte ersetzt wird.

Die Kirchen und die Theologie haben dabei nicht einfach die jahrzehntelange Entwicklung staatlicher Konkordanzdemokratie autonom nachvollzogen, sondern auch proaktiv mitgeprägt. Dies soll nun anhand von fünf Exponenten der Schweizer Sozialethik und ihrer Wirkung seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart gezeigt werden.

4. Ethische Beurteilung der Konkordanzdemokratie durch Schweizer Sozialethiker

Die folgenden fünf Vertreter der Systematischen Theologie und Sozialethik setzten sich alle intensiv - wenn auch unterschiedlich - mit dem politischen System der Schweiz auseinander: Leonhard Ragaz, Karl Barth, Emil Brunner, Arthur Rich und Hans Ruh. Hier kann wiederum nur summarisch auf ihre ethische Beurteilung der Konkordanz eingegangen werden. Für ausführliche Quellen verweise ich auf meine bereits erwähnte Studie[9].

Leonhard Ragaz (1868-1945), der wohl bedeutendste Vertreter des religiösen Sozialismus im 20. Jahrhundert, war nach Pfarrstellen im Kanton Graubünden und am Basler Münster 1908-21 Theologieprofessor in Zürich. Er setzte sich von den erwähnten fünf protestantischen Theologen wohl am intensivsten mit dem politischen System der Schweiz auseinander. Seine Schrift "Die neue Schweiz" von 1918 war ein flammender Aufruf zur Rettung der Demokratie durch Ausbau ihrer sozialen Dimension: "Keine politische Demokratie ohne soziale", war sein Motto.[10] Im Vordergrund stand sein von der Erfahrung der Bündner Allmend geprägte Modell der genossenschaftlichen Wirtschaftsdemokratie. Theologisch oberste Priorität hatte für Ragaz die Ausrichtung auf das Reich Gottes und den religiösen Sozialismus als die relativ beste Abbildung des Gottesreichs. Die soziale und politische Demokratie waren für ihn unaufgebbarer Teil davon. Der Einsatz für das Gemeinwohl statt für den Eigennutz brachte sogar den kämpferischen Ragaz zu einer vorsichtig positiven Einschätzung des Schweizer Friedensabkommens als wichtigem Teil der Schweizer Konkordanz. Er betonte allerdings sogleich, dass eine Konkordanz zwischen den Sozialpartnern am klaren Ziel der Überwindung der Klassengegensätze zu messen sei. Eine AIIparteienregierung beurteilte er eher als eine Schwächung der Demokratie.

Karl Barth (1886-1968) setzte sich nicht nur in seiner berühmten Schrift "Christengemeinde und Bürgergemeinde" (1946), sondern in manchen kleineren und grösseren Texten von Deutschland und besonders von Basel aus mit der Schweizer Demokratie auseinander. Mit seiner Methode der analogia fidei kommt er zum Schluss, dass das Evangelium - bei aller Relativität der Staatsordnungen überhaupt - eine auffallende Tendenz zur Demokratie enthalte. Wie Ragaz warnt er allerdings vor einer rein formalen oder politischen Demokratie, die nicht alle Lebensbereiche umfasse. Im Unterschied zu Ragaz gelangt er zu einer positiveren Würdigung der Konkordanz als einem Konfliktbeilegungsmechanismus. Er bejahte die Konkordanz nicht nur für die Schweiz, sondern empfahl sie in seiner Schrift mit dem leicht belehrend wirkenden Titel "Wie können die Deutschen gesund werden?" von 1945 auch Deutschland in der Situation des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg.[11] In dieser Zeit des Aufbaus gehe es darum, nicht gegeneinander, sondern miteinander und füreinander zu denken, zu reden und zu handeln und die Parteikämpfe hintanzustellen. Es gehe um pragmatische Politik, d.h. darum, "fähig werden (ein wenig nach englischem oder schweizerischem Vorbild) Tagespolitik zu treiben, d.h. sich mit dem Anderen an einen Tisch zu setzen und miteinander zu reden ..., um endlich einmal um des Lebens willen aufeinander zu hören ..., um einen von den guten, brauchbaren, sauberen Kompromissen, bei denen niemand seine Überzeugung verraten, bei denen aber auch niemand den Anderen umbringen muss, bei denen aber dafür jeweils wieder einen kleinen Schritt weiter kommt.[12] Damit beschreibt er in typischer Weise die Grundhaltung der Konkordanz. Theologisch war diese Haltung in seiner Anthropologie verankert, die den Menschen als Gottes Bundesgenossen immer auf den Mitmenschen ausgerichtet versteht: Eine Humanität ohne den Mitmenschen sei nicht zu rechtfertigen. Die Bestimmung des Menschen liege vielmehr in der Ich-Du-Begegnung.[13]

Emil Brunner (1889-1966) ging - obwohl wie Barth Vertreter der dialektischen Theologie -in Zürich von einem andern theologischen Zugang an die Frage heran, kommt aber bezüglich Konkordanz zu ähnlichen Folgerungen. Von seinem schöpfungs- und ordnungstheologischen Ansatz her bekommt die Staatsordnung die Dignität einer Schöpfungsordnung. In der konkreten Ausgestaltung können nach reformierter Staatsauffassung verschiedene Staatsformen "je nach den geschichtlichen Umständen gut sein", wobei die Demokratie die gerechteste sei, weil sie die Mitwirkung aller ermögliche.[14] Wiederum ist seine Anthropologie der Ergänzungsbedürftigkeit des Menschen, des "Voneinanderseins", "Miteinandermüssens" und Aufeinanderangelegtseins der Menschen die Grundlage dieser Einschätzung, die ihn mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg zu einer ethisch positiven Einschätzung der Konkordanz führt. Während Brunner in "Das Gebot und die Ordnungen" 1932 noch klassenkämpferische Töne anschlägt[15], befürwortet er in seinem Werk "Gerechtigkeit“ von 1943, sechs Jahre nach dem Schweizerischen Friedensabkommen von 1937, ganz klar die auf freier Vereinbarung beruhende Sozialpartnerschaft und Konkordanz.[16]

Arthur Rich (1910-1992) als einer der bedeutendsten protestantischen Wirtschaftsethiker des vergangenen Jahrhunderts und Nachfolger von Brunner auf dessen Zürcher Lehstuhl, war vom Religiösen Sozialismus ebenso geprägt wie von der dialektischen Theologie. Seinen eigenen Ansatz bezeichnete er als "existential-eschatologisch". Von zwei seiner sieben Grundkriterien her, nämlich der "Relationalität" und der "Kritischen Distanz", kam er zu einer nüchternen Beurteilung der Staatsformen, die er alle als relativ bezeichnete.[17] Dennoch bezeichnete er die direkte Demokratie als die idealste Form, wenn auch nur in Kleinstaaten verwirklichbar. Er führt das Postulat von Ragaz, Barth und Brunner weiter, dass die politische Demokratie mit der wirtschaftlichen und sozialen verbunden sein müsse, indem er sich ausführlich für die Mitbestimmung in der Industrie stark machte.[18] Mitbestimmung versteht er als "verpflichtendes Zusammenspiel der tragenden Faktoren in Betrieb und Unternehmen“[19]. Den Arbeitsfrieden mit dem Friedensabkommen beurteilte er vom Kriterium der Relationalität her als positiv, er müsse durch die Mitbestimmung aber an Gehalt und Tiefe gewinnen. So kommt Rich zu einer grundsätzlich positiven und zugleich differenzierend weiterführenden Einschätzung der Konkordanz.

Hans Ruh (1933) als fünfter der hier erwähnten Sozialethiker und ebenfalls langjähriger Lehrstuhlinhaber in Zürich thematisiert in seinen Schriften die konkreten Schweizer Konkordanzmechanismen selten. Das Anliegen einer konsensfähigen Konkordanzkultur zieht sich aber wie ein roter Faden durch seine Publikationen. Das dialogische, argumentative[20], kompromissbereite und auf Praktikabilität ausgerichtete Handeln ist sein ethisches Credo. Deshalb stellt das Friedensabkommen einen idealen Typus sozialethischen Verhaltens dar", resümiert er.[21]

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die erwähnten fünf, für die Schweizer protestantische Sozialethik des 20. Jahrhunderts prägenden und repräsentativen Theologen bei aller Unterschiedlichkeit im Einzelnen zu einer grundsätzlich positiven Einschätzung des Konkordanzmechanismus gelangten und unterstützten. Zugleich haben sie die Konkordanz aber im Hinblick auf das Ziel des sozialen Ausgleichs und der wahrhaften Partizipation kritisch hinterfragt resp. weitergeführt und damit die Entwicklung mitgeprägt. Innerhalb des vergangenen Jahrhunderts lässt sich in der historischen Abfolge der fünf Repräsentanten zudem eine Entwicklung von polarisierten, von Klassenkonflikten und Klassenkämpfen geprägten theologischen Einschätzungen hin zu einer breiten, fast (zu) selbstverständlich wirkenden Akzeptanz der Konkordanz beobachten.

5. Verhältnis zu bisherigen und aktuellen Ekklesiologien der reformierten Kirchen der Schweiz

Welche ekklesiologischen Konzepte liegen Kirchen zugrunde, die die politische Konzeption der Konkordanzdemokratie unterstützen und in ihren eigenen Strukturen verinnerlichen?

Die meisten evangelisch-reformierten Landeskirchen der Schweiz basieren in ihren Kirchenordnungen auf der reformierten Lehre der Königsherrschaft Christi. Dies kommt zum Ausdruck z.B. in der Kirchenordnung der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich im Abschnitt über den "Dienst am öffentlichen Leben" (Art. 209): "Die Landeskirche verkündigt die Herrschaft Gottes über alle Gebiete des Lebens. ... Sie tritt für eine Ordnung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ein, die sich aus christlichem Glauben verantworten lässt." Im selben Artikel werden landeskirchliche Stellungnahmen zu gesellschaftlichen Fragen "in Ausübung des Wächteramtes der Kirche" als Auftrag der Kirche gesehen.

Diesem theologischen und christologischen Zuspruch und Anspruch, dass der dreieine Gott der Gestalter aller Bereiche des Lebens und einer Gesellschaft sei, entspricht die volkskirchliche Ekklesiologie der "Kirche für alle". Kirchen als Volkskirchen - wie es die meisten Grosskirchen im europäischen Kontext sind - umfassen per definitionem den grösseren Teil der Bevölkerung und erleben von daher an sich auch den Anspruch, für die ganze Bevölkerung da zu sein, für die Kirchenmitglieder mit ihren religiösen und sozialen und für die Nichtmitglieder zumindest mit ihren sozialen Diensten. "Kirche für alle" entspricht auch dem Selbstverständnis der evangelisch-reformierten Landeskirchen der Schweiz (einzelne französischsprachige Kirchen der Schweiz haben ein stärker freikirchliches Selbstverständnis). Das Konzept der Konkordanz kommt diesem Selbstverständnis entgegen, da es die Kirchen in ihrem Ziel bestätigt und ihnen hilft, im Dialog mit den verschiedensten gesellschaftlichen Segmenten nach Lösungen zu suchen und sich nicht in einer polarisierten Situation auf die eine oder andere Seite schlagen zu müssen und so den Auftrag der „Kirche für alle" vermeintlich oder wirklich zu gefährden.

Die theologische Beurteilung der Volkskirche ist bekanntlich kontrovers. Drei Strömungen lassen sich dabei unterscheiden: Das klare "Ja zur Volkskirche" sieht diese primär als missionarische und diakonische Chance. Das klare „Nein zur Volkskirche" begründet dieses mit der Notwendigkeit der Bekenntniskirche, gestützt z.B. in der Tradition der Barmer Erklärung und der prophetischen Tradition. Das "Ja, aber zur Volkskirche" betont die universale Botschaft, die die ganze Bevölkerung meint, aber zugleich nationale und konfessionelle Grenzen sprengt und damit über ein Volk hinausweist. Wolfgang Huber weist in seiner ekklesiologischen Auseinandersetzung mit "Barmen zudem auf das Postulat des demokratischen Charakters der Volkskirche hin, indem Volkskirche "nicht Kirche für das Volk, sondern durch das Volk, nicht Betreuungskirche, sondern Beteiligungskirche"[22] sei. In konkreten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen tendiert das ungebrochene "Ja zur VoIkskirche" als "Kirche für alle" oft zu einem vorsichtigen, möglichst nicht Position beziehenden, vermittelnden Selbstverständnis.

Demgegenüber ermöglicht die Ekklesiologie der "Kirche für andere", wie sie .von Bonhoeffer entwickelt wurde, auch die einseitige Parteinahme für die benachteiligten einer Gesellschaft.[23] Sie steht nicht im Widerspruch zur "Kirche für alle", aber betont ihren diakonischen und wo nötig auch prophetischen Dienst stärker. Die Konzepte der "Kirche für alle" wie der "Kirche für andere" kommen in der Schlussbotschaft der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Harare im Dezember 1998 schön zum Ausdruck: "Wir sind .durchdrungen von der Vision einer Kirche, die auf alle zugeht, im Teilen, in der Fürsorge, in der Verkündigung der frohen Botschaft von der Erlösung durch Gott, ein Zeichen für Gottes Reich und glaubwürdig im Dienst an der Welt.“[24]

Gegenwärtig haben mehre Kantonalkirchen einen Prozess der Erarbeitung von Leitbildern eingeleitet, z. T. verbunden mit der Revision ihrer Kirchenordnungen, so z. B. in den Kantonen St. Gallen, Aargau und Zürich. Darin spiegelt sich erneut die erwähnte Spannung zwischen den Ekklesiologien der „Kirche für alle“ und der „Kirche für andere“. In den "Leitsätzen zur Neugestaltung der Kirchenordnung" der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich von 2002 heisst es: „Die Landekirche ist eine offene Volkskirche, aber sie ist nicht Mehrheitskirche. Jedes einzelne Mitglied ist der Landeskirche wichtig. Sie steht gleichermassen im Dienste ihrer Mitglieder, wie sie auch Nichtmitgliedern gegenüber offen ist.“[25] Im aktuellen "Leitbild der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Aargau" von Ende 2001 sind zwei der zehn Leitsätze der Spannung von Parteinahme und Dialog gewidmet: " 6. Unsere Kirche nimmt Partei für Schwächere, ist Stimme der Verstummten und schärft den Blick für Ungerechtigkeit. Sie sucht die Versöhnung. 7. Selbstbewusst ein Seinem Geist stehen wir im Dialog mit Politik und Kultur, mit Wirtschaft und Wissenschaft, Kirchen und Religionen.“[26] Erläuternd heisst es zur Parteinahme: "Die Landeskirche deckt Mechanismen und konkrete Situationen jeder Art von Unterdrückung auf und setzt sich ein für die Würde des Menschen." Und zum Dialog: "Die Landeskirche pflegt den Dialog, weil sie davon überzeugt ist, dass auf diese Weise vertrauensvolle Beziehungen entstehen und gute Lösungen zustande kommen. ... Sie bringt christliche Werte in den Dialog ein."

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den von volkskirchlichen Konkordanzstrukturen geprägten Kirchen die Ekklesiologie der "Kirche für alle" mit ihrer eher priesterlichen Tradition dominiert, während die eher prophetische Tradition der Bekenntniskirche oder der "Kirche für andere" wenig ausgeprägt ist. Auch in aktuellen Leitbildern dieser Kirchen spiegelt sich die Spannung zwischen dem volkskirchlichen und auf Konkordanz angelegten Selbstverständnis und dem Auftrag der Parteinahme.

Die empirische Kirchenrealität ist von diesen normativen Kirchenbegriffen allerdings zu unterscheiden. Die Spannung zwischen einer Volkskirche mit dem Anspruch der "Kirche für alle" und der Realität der Volkskirchen, die zunehmend Minderheitskirchen werden, steigt. Damit wird voraussichtlich auch der bisherige Konsens bezüglich "Kirche und Konkordanz" abnehmen.

 

6. Herausforderungen am Anfang des 21. Jahrhunderts

6.1      .Konkordanz als Friedenschance. Konkordanzstrukturen bewirken sowohl im staatlichen wie im kirchlichen Kontext Stabilität. Sie sind damit eine Friedenschance und vermindern die Gefahr blockierender Polarisierungen oder staatlicher wie kirchlich- konfessioneller Spaltungstendenzen. Insofern ist diesem Mechanismus ekklesiologisch wie gesellschaftspolitisch Sorge zu tragen.

 

6.2      Konkordanz in der Individualisierung. Eine grosse Herausforderung für die staatliche wie kirchliche Konkordanz liegt heute in der Individualisierung. Konkordanz als auf gütlichem Einvernehmen basierender Konfliktregelungsmechanismus basiert auf organisierten Interessengruppen, die miteinander verhandeln. Wenn "Jeder ein Sonderfall" ist, wie die berühmte Studie zur kirchlichen Individualisierung in der Schweiz stipuliert, ist staatliche wie kirchliche Konkordanz erheblich erschwert.

 

6.3      Konkordanz in der Multikulturalität. Eine weitere Herausforderung der Konkordanz bildet die in den letzten vierzig Jahren in der Schweiz wie in ganz Europa stark erweiterte Multikulturalität. Die Kompromissbildung findet politisch unter den traditionellen Parteien statt und im Kreis der kirchlich engagierten Mittelschicht von Schweizerinnen und Schweizern. Ausländer/innen und Randgruppen fühlen sich in der Konkordanz oft nicht vertreten und bilden politisch wie kirchlich ihre eigenen Subsysteme. So bilden etwa koreanische, kongolesische, brasilianische oder ungarische Protestanten ihre eigenen Gemeinden und gestalten ihre eigenen Gottesdienste, ohne dass sie an Entscheidungsprozessen der landeskirchlichen "Kirche für alle" beteiligt sind.

 

6.4      Konkordanz in der Globalisierung. Die Globalisierung bildet eine weitere Herausforderung der Konkordanz. Konkordanzsysteme eignen sich nach namhaften politikwissenschaftlichen Analysen besonders für kleinräumige Systeme. In liberalisierten Märkten mit ihrer internationalen Konkurrenz nehmen konkordant erarbeitete innenpolitische Entscheide an Bedeutung ab. Gerade um dieses „gütliche Einvernehmen“ der Konkordanz zu bewahren, werden dann aber Abschottungs- und Antiglobalisierungsmechanismen aufgebaut.

 

6.5      Ortskirche als Teil der weltweiten Kirche. Ähnliches ist im kirchlichen Bereich zu beobachten. Die Ortskirchen haben in der globalisierten Welt mehr als je die Chance, sich als Teile der weltweiten Kirche zu verstehen und durch Begegnungen zu erleben und tun es auch mancherorts. Vielerorts – übrigens nicht nur in Europa – nimmt aber der Lokalismus mit dem Rückzug auf die Ortsgemeinden zu. Während der Konkordanzmechanismus auf lokaler, kantonaler und nationaler Kirchenebene in der Schweiz noch weitgehend spielt, greift er auf internationaler Ebene ökumenischer Organisationen in dieser Art mit ihren sehr unterschiedlichen Entscheidungstraditionen kaum.

 

6.6      Volkskirche als Minderheitskirche. Die Volkskirche als Minderheitskirche kann sich zwar innerhalb der Kirche nach Konkordanzstrukturen organisieren, löst aber damit ihre Interaktion mit dem nichtkirchlichen Umfeld noch nicht.

 

Zum Schluss sei auf zwei bereits eingangs erwähnte Schwachstellen der Konkordanz als Herausforderungen an die Ekklesiologie hingewiesen:

 

6.7      Mehr Mut zur theologischen Auseinandersetzung. Die Kirchen haben ein Theologiedefizit. Theologische Auseinandersetzungen finden in den Kirchen der Schweiz seit einigen Jahrzehnten kaum statt. Das hat mannigfache Gründe, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Konkordanzstrukturen mit ihrem inhärenten Zwang zum Kompromiss sind einer der Gründe dafür. Damit sind die Kirchen in Gefahr, in erschreckendem Masse an theologischem Profil und an ekklesiologischer Klarheit zu verlieren.

 

6.8      Mehr Mut zur Innovation. Damit verbunden ist ein Mangel an Innovation aus eigener Kraft. Wenn Veränderungen stattfinden, sind sie in der Schweiz mehrheitlich von aussen initiiert und provoziert, sowohl staatlich wie kirchlich.

 

So gehören zur ethischen und ekklesiologischen Beurteilung der kirchlichen und staatlichen Konkordanz die erwähnten Schwächen wie die Stärken, die besonders in der sozialen Integration und im friedlichen Ausgleich liegen.



[1] Stückelberger, Christoph: Die Kirchen in der schweizerischen Konkordanzdemokratie, in ders.: Vermittlung und Parteinahme. Der Versöhnungsauftrag der Kirchen in gesellschaftlichen Konflikten, Zürich 1988, 47-150.

 

[2] Riklin, Alois (Hrsg.): Handbuch politisches System der Schweiz, Bd. 1, Bern 1983, 62.

[3] Stückelberger, Christoph, 1988, 48ft.

[4] Ebd., 51-69.

[5] Kriesi, H.P.: Entscheidungsstrukturen und Entscheidungsprozesse in der Schweizer Politik, Frankfurt a.M. 1980.

[6] Altermatt, Urs: Der Weg der Schweizer Katholiken ins Ghetto, Zürich/Einsiedeln 1972.

[7] Ev.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich: Reform 06. Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung. Leitsätze und Grundthesen zur Konsultation 2002, Zürich 2002.

[8] Campiche, Roland et al.: L'exercice du pouvoir dans le protestantisme. Les conseillers de paroisse de France et de Suisse romande, Genf 1990 ; Stückelberger, Christoph, 1988, 93-98.

[9] Stückelberger, Christoph, 1988, 112-150.

[10] Ragaz, Leonhard: Die neue Schweiz, alten 1918, 128.

[11] Barth, Karl: Wie können die Deutschen gesund werden? Zollikon-Zürich 1945.

[12] Ebd., 15.

[13] So z.B. in KD 111/2, 274ft, 296f.

[14] Brunner, Emil: Die reformierte Staatsauffassung, Zürich 1938, 2Of.

[15] Brunner, Emil: Das Gebot und die Ordnungen, Tübingen 1932, 416.

[16] Brunner, Emil: Gerechtigkeit, Zürich 1943, 206f.

[17] Rich, Arthur: Glaube in politischer Entscheidung, Zürich/Stuttgart 1962, 157-175.

[18] Rich, Arthur: Mitbestimmung in der Industrie, Zürich 1973.

[19] Ebd., 74.

[20] Ruh, Hans: Argument Ethik, Zürich 1991.

[21] Ruh, Hans: Arbeitsfrieden und Sozialpartnerschaft in der Sicht der Sozialethik, in: Gewerkschaftliche Rundschau, 1/1978, 1-8 (1).

[22] Huber, Wolfgang: Folgen christlicher Freiheit. Ethik und Theorie der Kirche im Horizont der Barmer theologischen Erklärung, Neukirchen 1983, 144f.

[23] Vgl. Stückelberger, Christoph: Was heisst "Kirche für andere" im Blick auf die Strukturen?, in: Mehr Welt - mehr Kirche - mehr Weltkirche. Referate und Ergebnisse der Tagung vom 26.2.2001 in Bern von SEK, Hilfswerken und Missionen, 23-27.

[24] Gemeinsam auf den Weg. Offizieller Bericht der Achten Vollversammlung des Ökumenischen Rates Kirchen, Harare 1998, hg. von Klaus Wolkens, Frankfurt a.M. 1999, 16.

[25] Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich: Reform06. Auf dem Weg zur neuen Kirchenordnung. Leitsätze und Grundthesen. Unterlage zur Konsultation 2002, Jan 2002, 6.

[26] Leitbild der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Aargau, Aarau, Nov. 2001, Mitte.