Tagung "Protestantische
Kirche und moderne Gesellschaft.
Wissenschaftliches Symposium
zur Interdependenz von Ekklesiologie und
Gesellschaftstheorie in der
Neuzeit", Leuenberg/Schweiz, 28.2.-2.3.2002.
Interdependenz zwischen
schweizerischer Konkordanzdemokratie
und schweizerischer protestantischer Ekklesiologie
im 20. Jahrhundert - und im 21.?
Staatstheorien, Gesellschaftskonzepte und Ekklesiologien beeinflussen sich gegenseitig. Dies ist die Grundthese dieses Symposiums. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und wie dies in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert der Fall war. Präziser geht es um die Interdependenz zwischen dem schweizerischen Konzept (und der Realität) der Konkordanzdemokratie und der protestantischen Ekklesiologie und politischen Ethik. Das Thema wird - in der nötigen Kürze der vorgegebenen Zeit des Referats - in sechs Schritten entfaltet:
1. Methodik
2. Merkmale der schweizerischen Konkordanzdemokratie
3. Die protestantischen Schweizer Kirchen in der
Konkordanzdemokratie
4. Ethische Beurteilung der Konkordanzdemokratie
durch Schweizer Sozialethiker
5. Verhältnis zu bisherigen und aktuellen
Ekklesiologien der reformierten Kirchen der Schweiz
6. Herausforderungen im 21. Jahrhundert.
Methodologisch wird
zunächst das System der schweizerischen Konkordanzdemokratie an dreizehn aus
den Politikwissenschaften gewonnenen Merkmalen charakterisiert und darauf mit
entsprechenden Strukturmerkmalen protestantischer Kirchen der Schweiz verglichen.
Die ethische Beurteilung der Konkordanzdemokratie erfolgt exemplarisch bei fünf
Schweizer Sozialethikern der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Leonhard
Ragaz, Karl Barth, Emil Brunner, Arthur Rich und Hans Ruh. Die summarische
Darlegung hier basiert auf meiner ausführlichen Studie "Die Kirchen in der
schweizerischen Konkordanzdemokratie", die einen Teil meiner Dissertation
bildete.[1]
In drei aktuellen ekklesiologischen Leitbildern von protestantischen Schweizer
Kantonalkirchen wird die Fortsetzung und Weiterentwicklung dieser Ansätze
gezeigt. Daraus ergeben sich ekklesiologische
Anfragen und Herausforderungen für die Zukunft.
2. Merkmale
der schweizerischen Konkordanzdemokratie
Das
politische System der Schweiz ist erstaunlich stabil. Seit über 150 Jahren
existiert es ohne grössere Brüche, Revolutionen und Systemwechsel. Diese
Konstanz ist – zumindest im 20. Jahrhundert - weitgehend dem Konkordanzsvstem
zuzuschreiben. Mit dem St. Galler Politologen Alois Riklin definiere ich
dieses wie folgt: "Das Konkordanzprinzip kann - wie das Mehrheitsprinzip
und der Proporz - als Konfliktregelungsmechanismus zwischen rivalisierenden
Gruppen betrachtet werden. An die Stelle von Mehrheitsentscheiden oder
autoritärer Entscheidung einzelner tritt das gütliche Einvernehmen, die Suche
nach einem breit abgestützten Kompromiss. Die Eigentümlichkeit der Konkordanz
ist, dass sie meist nicht aufgrund zwingender Rechtsnormen praktiziert wird,
sondern auf freier Vereinbarung beruht.“[2]
Hergestellt und aufrechterhalten wird dabei Konkordanz durch ständig neu ausgehandelte
Kompromisse zwischen den Interessengruppen. Die politischen Eliten und die
Partizipation der Bevölkerung sind am Aushandeln der Kompromisse beteiligt.
Das Konkordanzprinzip
beruht also auf einer Konflikttheorie als Teil der Gesellschaftstheorie, die
den Interessenausgleich auf den Kompromiss und das freiwillige Einvernehmen
aller an einem Konflikt Beteiligten stützt. (Dabei ist allerdings die Gefahr
der Verdeckung und Vertuschung von Interessen und Macht zu beobachten.)
Zur Frage, unter
welchen gesellschaftlichen Bedingungen Konkordanzdemokratien entstehen,
zeigen sich in der politikwissenschaftlichen Literatur drei
Forschungsrichtungen[3]:
In der
politikwissenschaftlichen Literatur zur Schweizer Konkordanz zeigt sich die
interessante Tendenz, dass ausländische Studien die Schweizer Konkordanz
überwiegend positiv beurteilen, während in der Schweiz lehrende Politologen –
es befassen sich bisher kaum Politologinnen damit – zu kritischen Urteilen
kommen.
Historisch hat sich die
Schweizer Konkordanz über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Ein früher
Meilenstein war das "Stanser Verkommnis" von 1481, das während 300
Jahren Verfassungsgrundlage der alten Eidgenossenschaft war. In der Neuzeit war
der Sonderbundskrieg von 1847 einschneidend, in dem sich die liberalen
protestantischen und die konservativ katholischen Kantone militärisch
bekämpften. Als spaltende Erfahrung brachte er die entscheidende Wende auf dem
langen Weg hin zur Konkordanz. Im 20. Jahrhundert waren die beiden Meilensteine
besonders das bis heute im Kern gültige Friedensabkommen von 1937 zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welches das Streikrecht in der Schweiz
praktisch ausser Kraft setzte, und die sogenannte "Zauberformel" von
1959, die die bis heute gültige parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates
festlegte.
Die schweizerische
Konkordanzdemokratie lässt sich mit den folgenden 13 Merkmalen beschreiben[4]:
Politikwissenschaftlich
werden als Vorteile der Konkordanzdemokratie gegenüber der
Konkurrenzdemokratie genannt: adäquatere, sachbezogenere Problemlösung in
divergierenden, segmentierten Staatswesen, innenpolitische Stabilität und
sozialer Frieden, Einbezug von Minderheiten und der Opposition.
Als Nachteile stehen
im Vordergrund: falsche Kompromisse, mangelnde oder nicht zeitgerechte Problemlösungsfähigkeit,
Demokratie ohne das Volk im Elitenkartell, Innovationsschwäche. Zudem sind
nicht alle Konfliktgegenstände kompromissfähig!
Die Kirchen in der Schweiz
waren historisch gesehen nicht immer konkordanzfreundlich. Seit der Reformation
waren die Spannungen und Gesellschaftstheorien der Reformierten und der
Katholiken sehr ausgeprägt unterschiedlich. Der erwähnte Sonderbundskrieg von
1847 war auch ein Konfessionskrieg: Sieben katholisch-konservative Kantonsregierungen
wollten sich von der protestantisch resp. antiklerikal geprägten radikalfreisinnig
dominierten übrigen Schweiz durch einen Sonderbund ablösen. Die Kulturkampfzeit
zeigte wenig Bereitschaft zum Kompromiss und zur Konkordanz. Die Spaltungen
zwischen Reformierten und Katholiken, aber auch die innerprotestantischen
Richtungskämpfe zwischen Liberalen, Positiven und Pietisten waren in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sehr ausgeprägt. Erst 1891, also fast 50
Jahre nach Gründung des Bundesstaates von 1848, wurde der erste Katholik in den
von Radikalen und damit Reformierten geprägten Bundesrat gewählt! Im 20.
Jahrhundert waren die liberale, die religiös-soziale und die dialektische
Theologie in der Schweiz von herausragenden und zugleich kämpferischen
Persönlichkeiten geprägt, deren Theologien eher vom Entweder-Oder als vom
Sowohl-als-Auch geprägt waren. Dennoch trugen gerade Exponenten wie Ragaz,
Barth und Brunner zur Konkordanz bei, wie wir zeigen werden. Seither, besonders
aber seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren auch die beiden grossen
Konfessionen schrittweise immer mehr vom Konkordanzdenken geprägt und prägten
dieses. Vom reformierten Ansatz gingen dabei mehr entsprechende Impulse aus als
von katholischer Seite mit dem lange sehr ausgeprägten sich absondernden
katholischen Verbandswesen, wie der katholische Historiker Urs Altermatt
aufzeigte[6].
Theologisch-kirchliche Kompromiss und Konkordanzbereitschaft waren im 20.
Jahrhundert dabei immer wieder durch drei Faktoren gewachsen: Ermüdungserscheinungen
in den Kämpfen, Druck von aussen durch Staat und Gesellschaft, aktive
Vermittlungsbemühungen.
Wie wurden die
protestantischen Kirchen vom Konkordanzdenken in ihren Strukturen geprägt und
inwiefern prägten sie es? Zu dieser Frage gibt es kaum Untersuchungen. Die
Kirchen müssen vor allem auf kantonaler Ebene untersucht werden, da diese die
Landeskirchen bilden und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund
"nur" ein "Bund" mit sehr begrenzten Kompetenzen ist. Die
Kantonalkirchen ihrerseits sind in ihrem Verhältnis zum Staat unterschiedlich
strukturiert, von weitestgehender Trennung zu mit dem Staat sehr eng verbundenen
Kirchen. Selbstredend führt die grosse Nähe zwischen Kirche und Staat und einer
grösseren gegenseitigen Prägung betreffend Konkordanzstrukturen. Diese sind
aber auch in (besonders französischsprachigen) Kirchen mit wenig struktureller
Bindung an den Staat ausgeprägt. Das bestätigt, dass die Konkordanzstruktur
alle gesellschaftlichen Sektoren in der Schweiz prägt: Politik, Wirtschaft,
Kultur, Medien, Kirchen.
Konkordanzstrukturen sind in allen Kantonalkirchen
feststellbar, sie sind aber in jenen evangelisch-reformierten Landeskirchen
ausgeprägter, die noch eine enge Verbindung zum Staat haben, wie in den Kantonen
Bern, Zürich und Waadt. Zürich kenne ich als langjähriges Mitglied der
Kirchensynode am besten und habe ich genauer analysiert, wobei gerade in dieser
Kirche weitere Entflechtungsschritte zwischen Kirche und Staat im Gang sind.[7]
Die strukturelle
Parallelität zwischen Kirche und Staat lässt sich am Organigramm der Ev.-ref.
Landeskirche des Kt. Zürich schön zeigen:

13 Merkmale des
kirchlichen Konkordanzverhaltens in Parallelität zum staatlichen Konkordanzmechanismus
seien genannt:
1. Die Kraftfeldervielfalt mit dem Föderalismus
ist auch in den Kirchen ausgeprägt. Insbesondere die zahlenmässig etwa gleich
grossen zwei Konfessionen (die evangelisch-reformierte und römisch-katholische)
und die seit 40 Jahren zunehmend erfolgte starke konfessionelle Durchmischung
der Bevölkerung. Der kirchliche Föderalismus zeigt sich im oft schwierigen
Zusammenhalten der Kirchen der unterschiedlichen Sprachregionen (besonders
deutsch-französisch) und in der explizit föderalistischen Struktur des Schweiz.
Evang. Kirchenbundes SEK ("Der Kirchenbund umfasst auf föderalistischer
Grundlage die schweizerischen evangelisch-reformierten Kantonalkirchen."
Art 1 der Verfassung des SEK).
2. §ozialpartnerschaft: Die Kirchen haben
sich schon immer als sozialintegrative Kraft verstanden. Die Bezeichnung
"Kirche für alle", wie sie z.B. die Ev.-ref. Kirche Basel-Stadt anlässlich
des Jubiläums ,,450 Jahre Reformation" 1979 wählte und die Zürcher Kirche
1976 als Titel einer Werbebroschüre, entspricht dem volkskirchlichen Selbstverständnis.
Das Grundanliegen des Friedensabkommens und der Sozialpartnerschaft entsprach
damit weitgehend ihren Zielen. Auch die christlichen Parteien CVP und EVP und
die christlichen Gewerkschaften förderten sie aktiv.
3. Die Allparteien-Kirchenleitun spiegelt
sich darin, dass z.B. in der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich wie in
andern Kirchen die Synodefraktionen nach einer feststehenden
"Zauberformel" Anspruch auf Sitze in der Exekutive, dem
kirchenleitenden Kirchenrat, haben (in Zürich 3:2:2 für Synodalverein, liberale
und religiös-soziale Fraktion). Auch die Synodalkommissionen sind nach diesem
Proporz zusammengesetzt. So sind die - heute nicht sehr ausgeprägten -
theologischen und kirchenpolitischen Richtungen eingebunden und es gibt kaum
mehr kirchliche "ausserparlamentarische" Oppositionsgruppen.
4. Das Vernehmlassungsverfahren spielt in den
reformierten Kirchen z.B. bei Änderungen der Kirchenordnungen und - gesetze
weitgehend parallel zu demjenigen des Staates, ist allerdings weniger häufig und
weniger ausgebaut.
5. Der Gesetzgebungsprozess geschieht
ebenfalls weitgehend parallel, wie an der Revision von Kirchenordnungen gezeigt
werden kann.
6. Das kirchliche
Verbandswesen war im katholischen Bereich - wie erwähnt besonders als
Instrument des Antimodernismus - viel stärker ausgebaut als im
protestantischen, wo es vor allem seit dem 19. Jahrhundert vor allem für
pietistische und erweckliche Bewegungen sowie soziale Werke und
zielgruppenspezifische Angebote (z. B. kirchliche Jugend und Frauenverbände)
entwickelt wurde. Heute spielt das Verbandswesen in beiden Konfessionen eine
deutlich geringere Rolle, was eine Schwächung der Integrationskraft der Kirchen
bedeutet, da diese gesellschaftliche Integration oft in starkem Masse über die
Verbände stattfand. Der Konkordanzmechanismus spielt sich heute deshalb viel
weniger mit den kirchlichen Verbänden ab, als dies früher der Fall war.
7. Das Elitenkartell besteht in den Kirchen
wie in der übrigen Gesellschaft, wiederum u.a. bedingt durch die Kleinräumigkeit
und Begrenztheit der personellen Ressourcen in einer Kirche. Verschiedene
Untersuchungen über die Zusammensetzung und politische Ausrichtung der
Kirchenpflegen (Exekutiven der Kirchgemeinden) zeigen eine grosse, volkskirchlich
bedingte Parallelität zum politischen "Elitenkartell".[8]
Mit dem gesellschaftlichen Bedeutungsverlust der Kirchen beginnt sich
allerdings hier eine teilweise Entkoppelung abzuzeichnen. Der im Vergleich zu
politischen Behörden höhere Frauenanteil in kirchlichen Behörden ist ein Indiz
für die Entkoppelung wie für den Bedeutungsverlust.
8. Die Informalität der Entscheidungsprozesse
ist auch in den Kirchen der Schweiz hoch, nimmt aber mit der zunehmenden (nicht
nur positiven) Bürokratisierung und betriebswirtschaftlichen Reorganisation der
Kirchen tendenziell eher ab.
9. Wenig Oeffentlichkeit
betrifft die Kirchen insofern, als die Kontrolle ihrer Entscheidungsprozesse
durch die Medien als die vierte Gewalt im Staat relativ wenig geschieht (mangelndes
Interesse der Medien an kirchlichen Prozessen). Andererseits sind wichtige kirchliche
Reformvorhaben der letzten zwanzig Jahre auf schweizerischer oder kantonaler Ebene
(Schweizerische Evangelische Synode SES, Zürcher Disputation 84, Katholische
Synode 72, aktuelle kantonalkirchliche Leitbildprozesse, Ökumenische
Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz 1998-2001
u.a.) als breite, partizipative Prozesse mit guter Beteiligung der
interessierten Kirchenbasis und entsprechender Oeffentlichkeit durchgeführt
worden. Diese Prozesse sind wichtige Beiträge zur kirchlichen Konsensfindung
und Konkordanz.
10. Statt Entpolitisierung die Theologisierung:
Das oben beschriebene Phänomen einer gewissen Entpolitisierung von Prozessen in
der Konkordanzdemokratie kann im kirchlichen Bereich so nicht direkt beobachtet
werden. Hingegen hat die Theologisierung der Entscheidungs- und Machtprozesse
eine ähnliche Funktion. Die theologisch-ekklesiologische Fundierung von
Entscheiden ist einerseits sehr wichtig, dient aber - wie in Einzelanalysen
gezeigt werden kann - auch der Verschleierung von Machtfragen.
11. Kirchenaustrittsdrohung
statt Referendumsdrohung ist wie erwähnt im politischen Bereich ein wesentliches
und starkes Konkordanzinstrument. Im kirchlichen Bereich besteht zwar in manchen
Kirchenordnungen das Mittel des fakultativen Referendums, es wird aber
praktisch nicht benutzt und spielt daher kaum eine Rolle. Viel bedeutender und
mit entsprechender Funktion ist die Kirchenaustrittsdrohung. Aus dem Staat kann
man nicht austreten, wohl aber aus der Kirche (im Staat spielt dieses Mittel
auf kantonaler Ebene in Form der Drohung der Abwanderung von Steuersubstrat in
andere Kantone oder ins Ausland). Mit dieser offenen oder unausgesprochenen
Drohung werden viele ethischpolitische kirchliche Stellungnahmen und kirchliche
Entscheide auf den verschiedenen Ebenen beeinflusst!
12. Das Milizsvstem
ist in der Kirche in Form der Freiwilligenarbeit sehr ausgebaut.
13. Die Stärkung der Kirchenleitung und
Kirchenverwaltung gegenüber den Kirchenparlamenten ist wie im Staat zu
beobachten. In den letzten dreissig Jahre wurden die Kirchenleitungen
professionalisiert, die Kirchenerwaltungen ausgebaut und die Kirchenparlamente
damit tendenziell geschwächt. Allerdings hat dies m.E. in den Kirchen weniger mit
spezifisch schweizerischen Konkordanzmechanismen als vielmehr mit international
beobachtbaren Tendenzen der Bürokratisierung und Hierarchisierung kirchlicher
wie nichtkirchlicher Organisationen zu tun.
Zusammenfassend lässt sich zum
Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Konkordanzmechanismus und -verhalten
in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts feststellen: In
der grossen Mehrzahl der 13 als Kriterien ausgewählten Konkordanzmerkmale lässt
sich eine grosse Übereinstimmung zwischen den protestantischen Kirchen und
staatlichen Mechanismen feststellen. Nur teilweise übereinstimmend ist dies
bezüglich der Rolle der Vernehmlassungen, des Verbandswesens und der
Entpolitisierung zu beobachten. Nicht übereinstimmend ist die Rolle des
fakultativen Referendums, das durch die Macht der Kirchensteuern und der
Kirchenaustritte ersetzt wird.
Die Kirchen und die
Theologie haben dabei nicht einfach die jahrzehntelange Entwicklung staatlicher
Konkordanzdemokratie autonom nachvollzogen, sondern auch proaktiv mitgeprägt.
Dies soll nun anhand von fünf Exponenten der Schweizer Sozialethik und ihrer Wirkung
seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart gezeigt werden.
Die folgenden fünf
Vertreter der Systematischen Theologie und Sozialethik setzten sich alle
intensiv - wenn auch unterschiedlich - mit dem politischen System der Schweiz
auseinander: Leonhard Ragaz, Karl Barth, Emil Brunner, Arthur Rich und Hans
Ruh. Hier kann wiederum nur summarisch auf ihre ethische Beurteilung der
Konkordanz eingegangen werden. Für ausführliche Quellen verweise ich auf meine
bereits erwähnte Studie[9].
Leonhard Ragaz (1868-1945), der wohl
bedeutendste Vertreter des religiösen Sozialismus im 20. Jahrhundert, war nach
Pfarrstellen im Kanton Graubünden und am Basler Münster 1908-21
Theologieprofessor in Zürich. Er setzte sich von den erwähnten fünf protestantischen
Theologen wohl am intensivsten mit dem politischen System der Schweiz auseinander.
Seine Schrift "Die neue Schweiz" von 1918 war ein flammender Aufruf
zur Rettung der Demokratie durch Ausbau ihrer sozialen Dimension: "Keine
politische Demokratie ohne soziale", war sein Motto.[10]
Im Vordergrund stand sein von der Erfahrung der Bündner Allmend geprägte Modell
der genossenschaftlichen Wirtschaftsdemokratie. Theologisch oberste Priorität
hatte für Ragaz die Ausrichtung auf das Reich Gottes und den religiösen
Sozialismus als die relativ beste Abbildung des Gottesreichs. Die soziale und
politische Demokratie waren für ihn unaufgebbarer Teil davon. Der Einsatz für
das Gemeinwohl statt für den Eigennutz brachte sogar den kämpferischen Ragaz zu
einer vorsichtig positiven Einschätzung des Schweizer Friedensabkommens als
wichtigem Teil der Schweizer Konkordanz. Er betonte allerdings sogleich, dass
eine Konkordanz zwischen den Sozialpartnern am klaren Ziel der Überwindung der
Klassengegensätze zu messen sei. Eine AIIparteienregierung beurteilte er eher
als eine Schwächung der Demokratie.
Karl Barth (1886-1968) setzte
sich nicht nur in seiner berühmten Schrift "Christengemeinde und Bürgergemeinde"
(1946), sondern in manchen kleineren und grösseren Texten von Deutschland und
besonders von Basel aus mit der Schweizer Demokratie auseinander. Mit seiner
Methode der analogia fidei kommt er zum Schluss, dass das Evangelium - bei
aller Relativität der Staatsordnungen überhaupt - eine auffallende Tendenz zur
Demokratie enthalte. Wie Ragaz warnt er allerdings vor einer rein formalen oder
politischen Demokratie, die nicht alle Lebensbereiche umfasse. Im Unterschied
zu Ragaz gelangt er zu einer positiveren Würdigung der Konkordanz als einem
Konfliktbeilegungsmechanismus. Er bejahte die Konkordanz nicht nur für die
Schweiz, sondern empfahl sie in seiner Schrift mit dem leicht belehrend
wirkenden Titel "Wie können die Deutschen gesund werden?" von 1945
auch Deutschland in der Situation des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg.[11]
In dieser Zeit des Aufbaus gehe es darum, nicht gegeneinander, sondern miteinander
und füreinander zu denken, zu reden und zu handeln und die Parteikämpfe hintanzustellen.
Es gehe um pragmatische Politik, d.h. darum, "fähig werden (ein wenig nach
englischem oder schweizerischem Vorbild) Tagespolitik zu treiben, d.h. sich mit
dem Anderen an einen Tisch zu setzen und miteinander zu reden ..., um endlich
einmal um des Lebens willen aufeinander zu hören ..., um einen von den guten,
brauchbaren, sauberen Kompromissen, bei denen niemand seine Überzeugung
verraten, bei denen aber auch niemand den Anderen umbringen muss, bei denen
aber dafür jeweils wieder einen kleinen Schritt weiter kommt.[12]
Damit beschreibt er in typischer Weise die Grundhaltung der Konkordanz.
Theologisch war diese Haltung in seiner Anthropologie verankert, die den Menschen
als Gottes Bundesgenossen immer auf den Mitmenschen ausgerichtet versteht: Eine
Humanität ohne den Mitmenschen sei nicht zu rechtfertigen. Die Bestimmung des
Menschen liege vielmehr in der Ich-Du-Begegnung.[13]
Emil Brunner
(1889-1966) ging - obwohl wie Barth Vertreter der dialektischen Theologie -in
Zürich von einem andern theologischen Zugang an die Frage heran, kommt aber
bezüglich Konkordanz zu ähnlichen Folgerungen. Von seinem schöpfungs- und
ordnungstheologischen Ansatz her bekommt die Staatsordnung die Dignität einer
Schöpfungsordnung. In der konkreten Ausgestaltung können nach reformierter
Staatsauffassung verschiedene Staatsformen "je nach den geschichtlichen Umständen
gut sein", wobei die Demokratie die gerechteste sei, weil sie die Mitwirkung
aller ermögliche.[14]
Wiederum ist seine Anthropologie der Ergänzungsbedürftigkeit des Menschen, des
"Voneinanderseins", "Miteinandermüssens" und Aufeinanderangelegtseins
der Menschen die Grundlage dieser Einschätzung, die ihn mindestens seit dem
Zweiten Weltkrieg zu einer ethisch positiven Einschätzung der Konkordanz führt.
Während Brunner in "Das Gebot und die Ordnungen" 1932 noch
klassenkämpferische Töne anschlägt[15],
befürwortet er in seinem Werk "Gerechtigkeit“ von 1943, sechs Jahre nach
dem Schweizerischen Friedensabkommen von 1937,
ganz klar die auf freier Vereinbarung beruhende Sozialpartnerschaft und Konkordanz.[16]
Arthur Rich (1910-1992) als
einer der bedeutendsten protestantischen Wirtschaftsethiker des vergangenen
Jahrhunderts und Nachfolger von Brunner auf dessen Zürcher Lehstuhl, war vom
Religiösen Sozialismus ebenso geprägt wie von der dialektischen Theologie.
Seinen eigenen Ansatz bezeichnete er als
"existential-eschatologisch". Von zwei seiner sieben Grundkriterien
her, nämlich der "Relationalität" und der "Kritischen
Distanz", kam er zu einer nüchternen Beurteilung der Staatsformen, die er
alle als relativ bezeichnete.[17]
Dennoch bezeichnete er die direkte Demokratie als die idealste Form, wenn auch
nur in Kleinstaaten verwirklichbar. Er führt das Postulat von Ragaz, Barth und
Brunner weiter, dass die politische Demokratie mit der wirtschaftlichen und
sozialen verbunden sein müsse, indem er sich ausführlich für die Mitbestimmung
in der Industrie stark machte.[18]
Mitbestimmung versteht er als "verpflichtendes Zusammenspiel der tragenden
Faktoren in Betrieb und Unternehmen“[19].
Den Arbeitsfrieden mit dem Friedensabkommen beurteilte er vom Kriterium der
Relationalität her als positiv, er müsse durch die Mitbestimmung aber an Gehalt
und Tiefe gewinnen. So kommt Rich zu einer grundsätzlich positiven und zugleich
differenzierend weiterführenden Einschätzung der Konkordanz.
Hans Ruh (1933) als fünfter
der hier erwähnten Sozialethiker und ebenfalls langjähriger Lehrstuhlinhaber in
Zürich thematisiert in seinen Schriften die konkreten Schweizer Konkordanzmechanismen
selten. Das Anliegen einer konsensfähigen Konkordanzkultur zieht sich aber wie
ein roter Faden durch seine Publikationen. Das dialogische, argumentative[20],
kompromissbereite und auf Praktikabilität ausgerichtete Handeln ist sein
ethisches Credo. Deshalb stellt das Friedensabkommen einen idealen Typus
sozialethischen Verhaltens dar", resümiert er.[21]
Zusammenfassend kann festgestellt
werden, dass die erwähnten fünf, für die Schweizer protestantische Sozialethik
des 20. Jahrhunderts prägenden und repräsentativen Theologen bei aller
Unterschiedlichkeit im Einzelnen zu einer grundsätzlich positiven Einschätzung
des Konkordanzmechanismus gelangten und unterstützten. Zugleich haben sie die
Konkordanz aber im Hinblick auf das Ziel des sozialen Ausgleichs und der
wahrhaften Partizipation kritisch hinterfragt resp. weitergeführt und damit die
Entwicklung mitgeprägt. Innerhalb des vergangenen Jahrhunderts lässt sich in
der historischen Abfolge der fünf Repräsentanten zudem eine Entwicklung von
polarisierten, von Klassenkonflikten und Klassenkämpfen geprägten theologischen
Einschätzungen hin zu einer breiten, fast (zu) selbstverständlich wirkenden
Akzeptanz der Konkordanz beobachten.
Welche ekklesiologischen
Konzepte liegen Kirchen zugrunde, die die politische Konzeption der Konkordanzdemokratie
unterstützen und in ihren eigenen Strukturen verinnerlichen?
Die meisten evangelisch-reformierten
Landeskirchen der Schweiz basieren in ihren Kirchenordnungen auf der reformierten
Lehre der Königsherrschaft Christi. Dies kommt zum Ausdruck z.B. in der
Kirchenordnung der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich im Abschnitt über
den "Dienst am öffentlichen Leben" (Art. 209): "Die Landeskirche
verkündigt die Herrschaft Gottes über alle Gebiete des Lebens. ... Sie tritt
für eine Ordnung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ein, die sich aus
christlichem Glauben verantworten lässt." Im selben Artikel werden landeskirchliche
Stellungnahmen zu gesellschaftlichen Fragen "in Ausübung des Wächteramtes
der Kirche" als Auftrag der Kirche gesehen.
Diesem theologischen
und christologischen Zuspruch und Anspruch, dass der dreieine Gott der Gestalter
aller Bereiche des Lebens und einer Gesellschaft sei, entspricht die
volkskirchliche Ekklesiologie der "Kirche für alle". Kirchen als
Volkskirchen - wie es die meisten Grosskirchen im europäischen Kontext sind
- umfassen per definitionem den grösseren Teil der Bevölkerung und erleben von
daher an sich auch den Anspruch, für die ganze Bevölkerung da zu sein, für die
Kirchenmitglieder mit ihren religiösen und sozialen und für die Nichtmitglieder
zumindest mit ihren sozialen Diensten. "Kirche für alle" entspricht
auch dem Selbstverständnis der evangelisch-reformierten Landeskirchen der
Schweiz (einzelne französischsprachige Kirchen der Schweiz haben ein stärker
freikirchliches Selbstverständnis). Das Konzept der Konkordanz kommt diesem
Selbstverständnis entgegen, da es die Kirchen in ihrem Ziel bestätigt und ihnen
hilft, im Dialog mit den verschiedensten gesellschaftlichen Segmenten nach
Lösungen zu suchen und sich nicht in einer polarisierten Situation auf die eine
oder andere Seite schlagen zu müssen und so den Auftrag der „Kirche für
alle" vermeintlich oder wirklich zu gefährden.
Die theologische
Beurteilung der Volkskirche ist bekanntlich kontrovers. Drei Strömungen lassen
sich dabei unterscheiden: Das klare "Ja zur Volkskirche" sieht diese
primär als missionarische und diakonische Chance. Das klare „Nein zur
Volkskirche" begründet dieses mit der Notwendigkeit der Bekenntniskirche,
gestützt z.B. in der Tradition der Barmer Erklärung und der prophetischen Tradition.
Das "Ja, aber zur Volkskirche" betont die universale Botschaft, die
die ganze Bevölkerung meint, aber zugleich nationale und konfessionelle Grenzen
sprengt und damit über ein Volk hinausweist. Wolfgang Huber weist in seiner
ekklesiologischen Auseinandersetzung mit "Barmen zudem auf das Postulat des
demokratischen Charakters der Volkskirche hin, indem Volkskirche "nicht
Kirche für das Volk, sondern durch das Volk, nicht Betreuungskirche, sondern
Beteiligungskirche"[22]
sei. In konkreten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen tendiert das
ungebrochene "Ja zur VoIkskirche" als "Kirche für alle" oft
zu einem vorsichtigen, möglichst nicht Position beziehenden, vermittelnden
Selbstverständnis.
Demgegenüber ermöglicht die
Ekklesiologie der "Kirche für andere", wie sie .von Bonhoeffer
entwickelt wurde, auch die einseitige Parteinahme für die benachteiligten einer
Gesellschaft.[23] Sie steht
nicht im Widerspruch zur "Kirche für alle", aber betont ihren
diakonischen und wo nötig auch prophetischen Dienst stärker. Die Konzepte der
"Kirche für alle" wie der "Kirche für andere" kommen in der
Schlussbotschaft der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in
Harare im Dezember 1998 schön zum Ausdruck: "Wir sind .durchdrungen von
der Vision einer Kirche, die auf alle zugeht, im Teilen, in der Fürsorge, in
der Verkündigung der frohen Botschaft von der Erlösung durch Gott, ein Zeichen
für Gottes Reich und glaubwürdig im Dienst an der Welt.“[24]
Gegenwärtig haben mehre
Kantonalkirchen einen Prozess der Erarbeitung von Leitbildern eingeleitet,
z. T. verbunden mit der Revision ihrer Kirchenordnungen, so z. B. in den
Kantonen St. Gallen, Aargau und Zürich. Darin spiegelt sich erneut die erwähnte
Spannung zwischen den Ekklesiologien der „Kirche für alle“ und der „Kirche für
andere“. In den "Leitsätzen zur Neugestaltung der Kirchenordnung" der
Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich von 2002 heisst es: „Die Landekirche
ist eine offene Volkskirche, aber sie ist nicht Mehrheitskirche. Jedes einzelne
Mitglied ist der Landeskirche wichtig. Sie steht gleichermassen im Dienste ihrer
Mitglieder, wie sie auch Nichtmitgliedern gegenüber offen ist.“[25] Im aktuellen
"Leitbild der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Aargau" von Ende 2001
sind zwei der zehn Leitsätze der Spannung von Parteinahme und Dialog gewidmet:
" 6. Unsere Kirche nimmt Partei für Schwächere, ist Stimme der Verstummten
und schärft den Blick für Ungerechtigkeit. Sie sucht die Versöhnung. 7. Selbstbewusst
ein Seinem Geist stehen wir im Dialog mit Politik und Kultur, mit Wirtschaft
und Wissenschaft, Kirchen und Religionen.“[26]
Erläuternd heisst es zur Parteinahme:
"Die Landeskirche deckt Mechanismen und konkrete Situationen jeder Art von
Unterdrückung auf und setzt sich ein für die Würde des Menschen." Und zum
Dialog: "Die Landeskirche pflegt den Dialog, weil sie davon überzeugt ist,
dass auf diese Weise vertrauensvolle Beziehungen entstehen und gute Lösungen
zustande kommen. ... Sie bringt christliche Werte in den Dialog ein."
Zusammenfassend lässt sich
feststellen, dass in den von volkskirchlichen Konkordanzstrukturen geprägten
Kirchen die Ekklesiologie der "Kirche für alle" mit ihrer eher
priesterlichen Tradition dominiert, während die eher prophetische Tradition der
Bekenntniskirche oder der "Kirche für andere" wenig ausgeprägt ist.
Auch in aktuellen Leitbildern dieser Kirchen spiegelt sich die Spannung
zwischen dem volkskirchlichen und auf Konkordanz angelegten Selbstverständnis
und dem Auftrag der Parteinahme.
Die empirische Kirchenrealität ist von diesen
normativen Kirchenbegriffen allerdings zu unterscheiden. Die Spannung zwischen
einer Volkskirche mit dem Anspruch der "Kirche für alle" und der
Realität der Volkskirchen, die zunehmend Minderheitskirchen werden, steigt.
Damit wird voraussichtlich auch der bisherige Konsens bezüglich "Kirche
und Konkordanz" abnehmen.
6.1 .Konkordanz als Friedenschance. Konkordanzstrukturen
bewirken sowohl im staatlichen wie im kirchlichen Kontext Stabilität. Sie sind
damit eine Friedenschance und vermindern die Gefahr blockierender Polarisierungen
oder staatlicher wie kirchlich- konfessioneller Spaltungstendenzen. Insofern
ist diesem Mechanismus ekklesiologisch wie
gesellschaftspolitisch Sorge zu tragen.
6.2 Konkordanz in der Individualisierung.
Eine grosse Herausforderung für die staatliche wie kirchliche Konkordanz liegt
heute in der Individualisierung. Konkordanz als auf gütlichem Einvernehmen basierender
Konfliktregelungsmechanismus basiert auf organisierten Interessengruppen, die
miteinander verhandeln. Wenn "Jeder ein Sonderfall" ist, wie die
berühmte Studie zur kirchlichen Individualisierung in der Schweiz stipuliert,
ist staatliche wie kirchliche Konkordanz erheblich erschwert.
6.3 Konkordanz in der Multikulturalität.
Eine weitere Herausforderung der Konkordanz bildet die in den letzten vierzig
Jahren in der Schweiz wie in ganz Europa stark erweiterte Multikulturalität.
Die Kompromissbildung findet politisch unter den traditionellen Parteien statt
und im Kreis der kirchlich engagierten Mittelschicht von Schweizerinnen und
Schweizern. Ausländer/innen und Randgruppen fühlen sich in der Konkordanz oft
nicht vertreten und bilden politisch wie kirchlich ihre eigenen Subsysteme. So
bilden etwa koreanische, kongolesische, brasilianische oder ungarische
Protestanten ihre eigenen Gemeinden und gestalten ihre eigenen Gottesdienste,
ohne dass sie an Entscheidungsprozessen der landeskirchlichen "Kirche für
alle" beteiligt sind.
6.4 Konkordanz in der Globalisierung.
Die Globalisierung bildet eine weitere Herausforderung der Konkordanz. Konkordanzsysteme
eignen sich nach namhaften politikwissenschaftlichen Analysen besonders für
kleinräumige Systeme. In liberalisierten Märkten mit ihrer internationalen
Konkurrenz nehmen konkordant erarbeitete innenpolitische Entscheide an
Bedeutung ab. Gerade um dieses „gütliche Einvernehmen“ der Konkordanz zu
bewahren, werden dann aber Abschottungs- und Antiglobalisierungsmechanismen
aufgebaut.
6.5 Ortskirche als Teil der weltweiten
Kirche. Ähnliches ist im kirchlichen Bereich zu beobachten. Die Ortskirchen
haben in der globalisierten Welt mehr als je die Chance, sich als Teile der
weltweiten Kirche zu verstehen und durch Begegnungen zu erleben und tun es auch
mancherorts. Vielerorts – übrigens nicht nur in Europa – nimmt aber der
Lokalismus mit dem Rückzug auf die Ortsgemeinden zu. Während der Konkordanzmechanismus
auf lokaler, kantonaler und nationaler Kirchenebene in der Schweiz noch
weitgehend spielt, greift er auf internationaler Ebene ökumenischer
Organisationen in dieser Art mit ihren sehr unterschiedlichen Entscheidungstraditionen
kaum.
6.6 Volkskirche als Minderheitskirche.
Die Volkskirche als Minderheitskirche kann sich zwar innerhalb der Kirche nach
Konkordanzstrukturen organisieren, löst aber damit ihre Interaktion mit dem
nichtkirchlichen Umfeld noch nicht.
Zum Schluss sei auf zwei bereits eingangs
erwähnte Schwachstellen der Konkordanz als Herausforderungen an die
Ekklesiologie hingewiesen:
6.7 Mehr Mut zur theologischen
Auseinandersetzung. Die Kirchen haben ein Theologiedefizit. Theologische Auseinandersetzungen
finden in den Kirchen der Schweiz seit einigen Jahrzehnten kaum statt. Das hat
mannigfache Gründe, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann.
Konkordanzstrukturen mit ihrem inhärenten Zwang zum Kompromiss sind einer der
Gründe dafür. Damit sind die Kirchen in Gefahr, in erschreckendem Masse an
theologischem Profil und an ekklesiologischer Klarheit zu verlieren.
6.8 Mehr Mut zur Innovation. Damit
verbunden ist ein Mangel an Innovation aus eigener Kraft. Wenn Veränderungen
stattfinden, sind sie in der Schweiz mehrheitlich von aussen initiiert und
provoziert, sowohl staatlich wie kirchlich.
So gehören zur ethischen und
ekklesiologischen Beurteilung der kirchlichen und staatlichen Konkordanz die
erwähnten Schwächen wie die Stärken, die besonders in der sozialen Integration
und im friedlichen Ausgleich liegen.
[1] Stückelberger,
Christoph: Die Kirchen in der schweizerischen Konkordanzdemokratie, in ders.:
Vermittlung und Parteinahme. Der Versöhnungsauftrag der Kirchen in
gesellschaftlichen Konflikten, Zürich 1988, 47-150.
[2] Riklin, Alois (Hrsg.): Handbuch politisches System der Schweiz, Bd. 1, Bern 1983, 62.
[3] Stückelberger, Christoph, 1988, 48ft.
[4] Ebd., 51-69.
[5] Kriesi, H.P.: Entscheidungsstrukturen und Entscheidungsprozesse in der Schweizer Politik, Frankfurt a.M. 1980.
[6] Altermatt, Urs: Der Weg der Schweizer Katholiken ins Ghetto, Zürich/Einsiedeln 1972.
[7] Ev.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich: Reform 06. Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung. Leitsätze und Grundthesen zur Konsultation 2002, Zürich 2002.
[8] Campiche, Roland et al.:
L'exercice du pouvoir dans le protestantisme. Les conseillers de paroisse de
France et de Suisse romande, Genf 1990 ; Stückelberger, Christoph, 1988, 93-98.
[9] Stückelberger, Christoph, 1988, 112-150.
[10] Ragaz, Leonhard: Die neue Schweiz, alten 1918, 128.
[11] Barth, Karl: Wie können die Deutschen gesund werden? Zollikon-Zürich 1945.
[12] Ebd., 15.
[13] So z.B. in KD 111/2, 274ft, 296f.
[14] Brunner, Emil: Die reformierte Staatsauffassung, Zürich 1938, 2Of.
[15] Brunner, Emil: Das Gebot und die Ordnungen, Tübingen 1932, 416.
[16] Brunner, Emil: Gerechtigkeit, Zürich 1943, 206f.
[17] Rich, Arthur: Glaube in politischer Entscheidung, Zürich/Stuttgart 1962, 157-175.
[18] Rich, Arthur: Mitbestimmung in der Industrie, Zürich 1973.
[19] Ebd., 74.
[20] Ruh, Hans: Argument Ethik, Zürich 1991.
[21] Ruh, Hans: Arbeitsfrieden und Sozialpartnerschaft in der Sicht der Sozialethik, in: Gewerkschaftliche Rundschau, 1/1978, 1-8 (1).
[22] Huber, Wolfgang: Folgen christlicher Freiheit. Ethik und Theorie der Kirche im Horizont der Barmer theologischen Erklärung, Neukirchen 1983, 144f.
[23] Vgl. Stückelberger, Christoph: Was heisst "Kirche für andere" im Blick auf die Strukturen?, in: Mehr Welt - mehr Kirche - mehr Weltkirche. Referate und Ergebnisse der Tagung vom 26.2.2001 in Bern von SEK, Hilfswerken und Missionen, 23-27.
[24] Gemeinsam auf den Weg. Offizieller Bericht der Achten Vollversammlung des Ökumenischen Rates Kirchen, Harare 1998, hg. von Klaus Wolkens, Frankfurt a.M. 1999, 16.
[25] Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich: Reform06. Auf dem Weg zur neuen Kirchenordnung. Leitsätze und Grundthesen. Unterlage zur Konsultation 2002, Jan 2002, 6.
[26] Leitbild der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Aargau, Aarau, Nov. 2001, Mitte.