Neue Wege Oktober 2004
Ergebnis der 24. Generalversammlung des Reformierten Weltbundes RWB
Christoph Stückelberger
Mitglied der Delegation des
Schweiz. Evang. Kirchenbundes
und Berater des RWB in Accra
Wirtschaftliche Ungerechtigkeit trifft den Kern
christlichen Glaubens. Deshalb muss sich dieser dazu klar äussern. Dazu besteht
weltweit Einigkeit im Reformierten Weltbund RWB. Dieser umfasst 218
reformierte, presbyterianische und unierte Kirchen in 107 Ländern und vertritt
76 Millionen Mitglieder. Die alle sieben Jahre stattfindende Generalversammlung
in Accra/Ghana vom 30. Juli bis 13. August 2004 vereinte gut 400 Delegierte,
mit Beobachtern, Experten und Gästen rund 1000 Teilnehmende. Die vierzehn
Konferenztage waren geprägt von einem täglichen Morgengottesdienst und einer
einstündigen Bibelarbeit in internationalen Gruppen, Plenumsvorträgen und
–veranstaltungen in den ersten vier Tagen, Verhandlungen in Sektionen, Kommissionen,
Subkomitees zur Vorbereitung von Schlussdokumenten, die in den letzten drei
Tagen im Plenum diskutiert und verabschiedet wurden. Eindrücklich waren die
zahlreichen von Trommeln, Tanz und Liedern geprägten Gottesdienste.
Im Zentrum stand und schon im Vorfeld am umstrittensten war das Ringen um den „Prozess des Erkennens, Lernens, Bekennens und Handelns hinsichtlich wirtschaftlicher Ungerechtigkeit und ökologischer Zerstörung“, kurz als „processus confessionis“, als einen Weg des Bekennens bezeichnet.
1. Das Ergebnis: klare Analyse und differenzierteres
Bekennen
Die Generalversammlung verabschiedete nach intensiven Debatten fast einstimmig den gut vierseitigen Text „Bund für wirtschaftliche und ökologische Gerechtigkeit“. Er enthält nach einer Einleitung zum Entstehungsprozess drei Hauptteile: „Die Zeichen der Zeit lesen“ als Analyse, ein „Bekenntnis des Glaubens im Angesicht von wirtschaftlicher Ungerechtigkeit und ökologischer Zerstörung“ und „Wir schliessen einen Bund für Gerechtigkeit“[1].
Die Analyse sucht nach den Wurzeln des Gefälles zwischen Arm und Reich, der ökologischen Zerstörung und wirtschaftlicher Ungerechtigkeit: „Die tieferen Wurzeln dieser massiven Bedrohung des Lebens liegen vor allem in einem ungerechten Wirtschaftssystem, das mit politischer und militärischer Macht verteidigt und geschützt wird.“ (Nr. 6) Die Krise stehe „in direkter Verbindung mit der Entwicklung neoliberaler wirtschaftlicher Globalisierung“, die auf ungehindertem Wettbewerb, schrankenlosem Konsum, Privatbesitz ohne sozialer Verpflichtung, Finanzspekulation, Deregulierung des Marktes, Privatisierung öffentlicher Güter etc. beruhe (Nr. 9). Die Analyse anerkennt im weiteren die „Grösse und Komplexität dieser Situation“, weshalb „keine einfachen Antworten“ möglich seien (Nr.11). „Durch die Augen der Machtlosen und Leidenden sehen wir, dass die gegenwärtige Welt-(Un)Ordnung auf einem extrem komplizierten und unmoralischen Wirtschaftssystem beruht, das von einem Imperium verteidigt wird. Unter dem Begriff ‚Imperium verstehen wir die Konzentration von wirtschaftlicher, kultureller, politischer und militärischer Macht, die ein Herrschaftssystem bildet, das von mächtigen Nationen angeführt wird, um ihre eigenen Interessen zu schützen und zu verteidigen.“ (Nr. 11).
Der Hauptabschnitt über das Bekennen beginnt mit einer wichtigen Klärung, die die Zustimmung zum Gesamttext für viele erst möglich machte: „Eine Glaubensverpflichtung kann ihren Ausdruck je nach regionaler und theologischer Tradition auf unterschiedliche Weise finden: als Bekenntnis, als gemeinsames Bekennen, als Glaubensverpflichtung oder als Treue gegenüber dem Bund Gottes. Wir haben das Wort Bekenntnis gewählt, nicht im Sinne eines klassischen Lehrbekenntnisses, denn der RWB kann kein solches Bekenntnis ablegen, aber er kann darauf hinweisen, dass die Herausforderungen unserer Zeit und der Aufruf von Debrecen eine aktive Antwort dringend erforderlich machen. Wir laden die Mitgliedskirchen ein, dieses unser gemeinsames Zeugnis anzunehmen und darauf zu reagieren.“ (Nr. 15) Die Struktur des Teils „Wir bekennen vor Gott und einander“ ist in Anlehnung an Barmen 1934 jeweils doppelter Struktur: „Wir glauben...“, „Darum lehnen wir ab...“ In insgesamt 20 Abschnitten (Nr. 15-35) bekennen die Reformierten ihren Glauben an „Gott den Schöpfer und Erhalter allen Lebens“, der „einen Bund mit der ganzen Schöpfung eingegangen ist“. Als „Gott der Gerechtigkeit“ ruft er uns auf „mit den Opfern der Ungerechtigkeit zusammenzustehen“ und „die Schreie der Armen zu hören.“ Es ist auch der Glaube, „dass wir im Geist dazu aufgerufen werden, Rechenschaft für die Hoffnung zu geben, die durch Jesus Christus in uns ist.“ Aus diesem Glauben folgt der Widerstand: „Darum verwerfen wir/lehnen wir ab die gegenwärtige Weltwirtschaftsordnung, die vom globalen neoliberalen Kapitalismus aufgezwungen wird, und jedes andere wirtschaftliche System, einschliesslich Planwirtschaft, das sich Gottes Bund widersetzt, indem es die Armen, die Verwundbaren und die ganze Schöpfung von der Fülle des Lebens ausschliesst. Wir verwerfen/lehnen ab jeden Anspruch eines wirtschaftlichen, politischen und militärischen Imperiums, das Gottes Herrschaft über das Leben untergräbt und gegen die gerechte Herrschaft Gottes handelt.“ (Nr.16). Das Wohlfahrtsevangelium wird ebenso zurückgewiesen wie Korruption und Konsumgier. „In Demut bekennen wir“ deshalb die Mittäterschaft durch Anteilhabe am Gewinn dieses ungerechten Wirtschaftens, durch Konsumverhalten und durch innerkirchliche Zerrissenheit.
Das Dokument endet mit einem relativ kurzen, wenig diskutierten Bundesschluss für Gerechtigkeit. Es werden darin keine konkreten Folgerungen für das Handeln gezogen und keine gegenseitigen konkreten Verpflichtungen eingegangen, sondern die Mitgliedkirchen werden eindringlich aufgefordert, „dieses Bekenntnis umzusetzen, indem sie sich den Empfehlungen des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten über wirtschaftliche Gerechtigkeit und ökologische Themen anschliessen“ (Nr.39). Diese wurden vom Schreibenden wesentlich mitgestaltet (vgl. dazu unten Pkt. 3 zum Aktionsplan).
2. Die Kontroversen: mehr als eine Nord-Süd-Frage
Dass dieser Text mit nur wenig Gegenstimmen (aus Ungarn) verabschiedet wurde, darf als grosser Erfolg von Accra gewertet werden, denn die Kontroversen um das Bekennen im Vorfeld liessen befürchten, dass keine Einigung und damit keine Stellungnahme oder gar eine Spaltung der reformierten Kirchenfamilie entstehen könnte. Der Weg von der 23. Generalversammlung in Debrecen 1997 nach Accra 2004[2] war geprägt von zahlreichen kontinentalen Vorbereitungsversammlungen und als Ergebnis davon dem Textentwurf „Die Zeit ist gekommen. Eine Glaubensverpflichtung“ von London-Colney vom Februar 2004[3], der der Versammlung in Accra als Ausgangspunkt diente. Dieser war im Vorfeld von Kirchen besonders in Lateinamerika und z.T. Afrika unterstützt, von Kirchen in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Südostasien kritisiert worden[4]. Auch der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes äusserte Vorbehalte und machte Änderungsvorschläge.[5] Der SEK gab auch Rechenschaft darüber, wie die Empfehlungen von Debrecen seither in den Schweizer Kirchen und ihren Werken umgesetzt worden sind.[6]
Eine Stärke des Prozesses seit Debrecen bestand darin, dass die Diskussion über Folgen neoliberalen Wirtschaftens ausgedehnt erfolgte und eine Antwort auf Wirtschaftsentwicklungen aus Sicht des Glaubens versucht wurde. Eine deutliche Schwäche des Prozesses war andererseits, dass ein relativ begrenzter Kreis meist Gleichgesinnter – viele stehen dem religiösen Sozialismus und damit auch den Positionen der Neuen Wege nahe und gehören zum Freundes- und Bekanntenkreis des Schreibenden – in den verschiedenen Kontinenten tonangebend waren und damit keine wirklich offene, kontroverse Auseinandersetzung mit Andersdenkenden in den Kirchen erfolgt war. Dies hatte sich anfänglich auch in Accra wiederholt, indem die sehr zahlreichen kritischen Voten zum Text von London-Colney in den ersten Entwürfen von Accra keinen Niederschlag gefunden hatten. Dies löste massiven Unmut aus und die Gefahr des Scheiterns rückte näher, bis dann auf Druck der Teilnehmenden in der zweiten Phase der Verhandlungen in fairer Weise zahlreiche Modifikationen aufgenommen wurden und so eine Einigung ermöglicht wurde. Dabei war es nicht einfach ein Konflikt zwischen reichen Kirchen im Norden und armen Kirchen im Süden, wie manchmal vermutet wurde. Die Trennlinien verliefen vielmehr quer und waren stärker geprägt von der Verfasstheit und gesellschaftlichen Stellung der Kirchen als ihrer geografischen Beheimatung: Viele reformierte Kirchen vor allem im Süden sind extrem kleine Minderheitskirchen, gesellschaftlich marginalisiert und ohne gesamtgesellschaftliche Einflussmöglichkeit. Andere reformierte Kirchen in Europa und USA, aber auch in Südafrika, Südkorea, Demokratischer Republik Kongo, Kamerun, Kenia, Madagaskar usw. repräsentieren einen beachtlichen Bevölkerungsanteil und sind damit als „staatstragend“ anders in Verantwortungen eingebunden und müssen für ihre Stellungnahmen gegenüber Entscheidungsträgern ihrer Länder direkt gerade stehen.
In fünf Sektionssitzungen und zahlreichen Untergruppen herrschte Einigkeit, dass der christliche Glaube sich zu Wirtschafts- und Umweltfragen äussern und entsprechenden Ungerechtigkeiten widerstehen muss. Dies bildet das Fundament des Textes. Die Kontroversen und die daraus erfolgten Änderungen der Entwürfe kreisten vor allem um vier Bereiche:
a) Um das Verhältnis von wirtschaftlicher Analyse und Bekennen des Glaubens wurde stark gerungen. Während für die einen, besonders aus Lateinamerika und Afrika, wichtig war, Analyse und Bekenntnis (in der befreiungstheologischen Tradition von „sehen“ und „urteilen“) eng zu verknüpfen, kritisierten andere, besonders aus Europa und Asien, aber auch Afrika, eine zu einfache Deduktion theologischer Aussagen aus ökonomischer Analyse. So kämpfte der bekannte südafrikanische schwarze Theologe Russel Botman (einer der Initianten des processus confessionis und heute Vizerektor der berühmten Universität von Stellenbosch in Südafrika) für eine klarere Trennung von Analyse und Bekennen, als dies im Text von London-Colney und ersten Entwürfen in Accra der Fall war. Ein vom ihm in Accra formulierter vermittelnder und theologisch stichhaltiger Bekenntnisentwurf wurde zum theologischen Kern des Bekenntnisses im Dokument „Bund für wirtschaftliche Gerechtigkeit.“
b) Ist der neoliberale Kapitalismus allein Ursache wirtschaftlicher Ungerechtigkeit und ökologischer Zerstörung, wie der Text von London-Colney suggerierte, oder gibt es multikausale Gründe? Der Schlusstext legt das Gewicht für die Hauptursache wirtschaftlicher Ungerechtigkeit klar auf das System des neoliberalen Kapitalismus, fügt aber - auf Antrag des Schreibenden – ein, dass die Ursachen „vor allem in einem ungerechten Wirtschaftssystem“ zu sehen sei. So werden Korruption, Konsumgier (auch in Schwellenländern) und – auf Antrag der Osteuropäer – die Planwirtschaft, wenn sie absolutistische Züge annimmt, ebenfalls kritisch unter die Lupe genommen und nicht einfach monokausal alles Übel als Wirkung des Neoliberalismus bezeichnet. Damit kann nun eine klare und zugleich differenzierte Diskussion mit Verantwortungsträgern in Wirtschaft und Politik über den Text von Accra geführt werden.
c) Sehr kontrovers wurde die Diskussion um „das Imperium“ geführt. Während für Teile der Delegierten aus dem Süden, den USA und z.T. Europa die gegenwärtig v.a. in den USA geführte Debatte um „the Empire“ geläufig und wichtig war, war für andere unklar, ob damit die USA als Supermacht, das System der Bretton-Woods-Institutionen, das System der Finanzmärkte oder die G8 gemeint seien. Die Diskussion wurde nicht nur anhand dieses Dokumentes (siehe oben, Pkt 1, Nr. 11), sondern auch in der Sektion über Mission geführt, allerdings mit unterschiedlichen Akzenten in der Definition von Imperium. So lautet die im „Sektionsbericht über Mission“ vom Südkoreaner Kim Yong-Bock (Linksbarthianer und Begründer der koreanischen Minjung-Theologie) eingebrachte Definition: „Heute definieren wir ‚Imperium’ als die Konvergenz der wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und militärischen Interessen, die ein System der Vorherrschaft bilden, wodurch hauptsächlich die Mächtigen profitieren. Dieses Imperium, das seinen Sitz in der letzten verbleibenden, aber auf der ganzen Welt präsenten Supermacht hat, stülpt anderen neue Identitäten über, untergräbt Kulturen, überfährt Nationalstaaten und stellt religiöse Gemeinschaften in Frage.“ Nach langer Diskussion einigte sich die Versammlung, den Begriff „Imperium“ als Ausdruck für das globale Herrschaft anstrebende System zu gebrauchen, dabei die USA als einen der wichtigsten, aber nicht den einzigen Akteur zu sehen. Die Kritik an ungerechtem Wirtschaften richtet sich also gegen alle „mächtigen Nationen“, die nur ihre eigenen Interessen verteidigen. Wir in Europa müssen eingestehen – ich schliesse mich da ein –, dass diese Empire-Diskussion, wie sie in gewissen politologischen und theologischen Kreisen in den USA (in Auseinandersetzung mit der Bush-Doktrin von Unilateralismus, neuer Verteidigungsstrategie und Anspruch einer Pax Americana) zurzeit geführt wird[7], bisher in Europa wenig zur Kenntnis genommen wurde. Accra kann ein Anstoss sein, diese Debatte zu führen und dabei eine spezifisch kirchliche Sicht aus andern Kontinenten, einschliesslich Europa, einzubringen. Bevor allerdings diese Auseinandersetzung vorschnell mit Metaphern aus der biblischen Apokalyptik und mit Verweis auf den Widerstand gegen das römische Imperium in der Offenbarung theologisch aufgeladen wird, ist zu prüfen, ob die weltweit – auch in der politischen Ethik - geführte Debatte um „Global Governance“ und Weltordnungspolitik durch seine grössere Breite nicht fruchtbarer ist als die Konzentration auf den Begriff des Imperiums[8]. Theologisch wichtig ist in jedem Fall die Absage an jegliche Absolutheitsansprüche von Menschen - ob sie nun als Imperium, als System oder Ideologie bezeichnet werden. In Accra wurde dies so formuliert: „Wir verwerfen jeden Anspruch eines wirtschaftlichen, politischen und militärischen Imperiums[9], das Gottes Herrschaft über das Leben untergräbt und gegen die gerechte Herrschaft Gottes handelt.“ (Nr. 17)
d) Wie verbindlich ist das Bekennen der Gemeinschaft Reformierter Kirchen? Besonders im Vorfeld von Accra, deutlich weniger in Accra selbst stand die Frage im Raum, ob denn die Kritik an ungerechtem Wirtschaften einem „status confessionis“ gleichkomme, einer Glaubensverpflichtung (nach Luthers Motto „Hier steh ich, ich kann nicht anders“), bei der die Frage latent vorhanden war, ob damit andere aus dieser Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen werden. Eine wichtige Brücke baute schliesslich ein Textvorschlag des deutschen Sozialethikers Ulrich Duchrow (Gründer von Kairos Europa), der oben (Pkt 1, Nr. 15) bereits zitiert ist. Bekennen wird hiermit also nicht als konziliare Lehrmeinung (mit Exkommunikationsdrohung, was volkstümlich damit assoziiert wird), vielmehr als Weg gemeinsamen Bekennens und gemeinsamen Zeugnisses verstanden und bewusst in einer gewissen Unschärfe belassen. Der Ort dieses Bekennens ist die Liturgie, der Gottesdienst der Gemeinde, und nicht die politische Rede, wie der Schlussgottesdienst mit seinem bekennenden Teil unzweideutig klar machte.
3. Der Aktionsplan: griffig und anspruchsvoll
Besonders wichtig war für mich
wie für die ganze Schweizer Delegation, dass ein Bekenntnis zu diesem
menschenfreundlichen Gott des Lebens zu konkreten Schritten führt, denn in der
Praxis zeigt sich die Ernsthaftigkeit des Glaubens (ohne damit einer falschen
Werkgerechtigkeit das Wort zu reden). Der von mir vorgeschlagene und vom SEK
übernommene Vorschlag eines Aktionsplanes für wirtschaftliche und ökologische
Gerechtigkeit wurde - angereichert durch weitere Anliegen einer Subkommission,
an der ich als Consultant mitwirkte - weitgehend übernommen, verabschiedet und
im „Bericht über öffentliche
Angelegenheiten“ als
zweiter Teil integriert. Der Bericht beinhaltet Empfehlungen zu acht
Teilbereichen: Krieg, Frieden und Geopolitik, Wirtschaftliche Gerechtigkeit und
Umweltfragen“, Geschlechtergerechtigkeitigkeit, HIV/Aids, Menschenrechte,
Interreligiöse Themen, spezifische Länderprobleme, Ethik des Lebens sowie neu
auftauchende Anliegen. Dieses zehnseitige Gesamtdokument wurde mit grossem
Interesse und vielen Änderungsanträgen diskutiert und verabschiedet.
Die Empfehlungen zu „Wirtschaftliche Gerechtigkeit und Umweltfragen“ (eben der erwähnte Aktionsplan, siehe in dieser Ausgabe der Neuen Wege S. ...) enthalten viele entwicklungspolitische Anliegen von der Entschuldung über die Korruptionsbekämpfung bis zum Fairen Handel. Die insgesamt 23 Empfehlungen richten sich an fünf Zielgruppen: Kirchen, Regierungen, Privatwirtschaft, internationale Organisationen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Die sehr positiven Reaktionen der Delegierten aus Entwicklungsländern wie auch Industrieländern zeigten, dass bei allen Differenzen in systemischen und theologischen Grundsatzfragen bei konkreten Handlungsfeldern viel Konsens besteht. So hat die 24. Generalversammlung des Reformierten Weltbundes auch zu einer weiteren entwicklungspolitischen Vernetzung vieler Kirchen und ihrer Entwicklungsprogramme beigetragen.
4. Die nächsten Schritte: Dialoge und Umsetzung in Handlungen
Der RWB mit Einnahmen von nur 2,2 Millionen Franken (2003, Budget 2005 nur 2,0 Millionen Franken) und zukünftig weniger als 10 Mitarbeitenden in der Zentrale in Genf ist eine strukturell sehr schwache weltweite Konfessionsfamilie. Entsprechend bleiben die Dokumente von Accra ein Stück Papier, wenn nicht die RWB-Mitgliedkirchen die Diskussion darüber und die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu ihrer Sache machen. Die vielfältigen Kontakte und das Ringen um gemeinsame Positionen in Accra waren fruchtbar. Die Auseinandersetzung blieb aber weitgehend innerkirchlich, von säkularen Medien und von Entscheidungsträgern kaum wahrgenommen. Die Botschaft der reformierten Kirchen wird aber erst dann zu einer gesellschaftlich relevanten Kraft, wenn diese Texte und Handlungsempfehlungen in einen Dialog mit Entscheidungsträgern, mit Wissenschaftlerinnen und Basisbewegungen eingebracht werden und in den Kirchgemeinden eine Auseinandersetzung dazu geführt wird. Ich hoffe, dass der SEK, seine Mitgliedkirchen und Werke/Missionen in der Schweiz entsprechende Schritte zur Konkretisierung von Accra unternehmen werden. Dabei wird auch Übersetzungsarbeit in unseren Kontext, eben die viel gepriesene Kontextualisierung, nötig sein. Auf internationaler Ebene werden nächste Orte der Auseinandersetzung mit diesem „Bund für wirtschaftliche und ökologische Gerechtigkeit“ die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Porto Alegre/Brasilien im Februar 2006 sowie die Dritte Europäische Ökumenische Versammlung der Konferenz Europäischer Kirchen KEK und des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen 2006 in Rumänien sein. Ich wünsche, dass dann die Auseinandersetzung nicht rein innerkirchlich, sondern direkt mit CEO’s, Spitzenpolitikerinnen, Wissenschaftlern und Betroffenen geführt wird. Damit nicht nur ein Bekenntnis-, sondern auch ein breiter gegenseitiger Lernprozess erfolgt, wie wir ihn in Accra erfahren durften.
12.9.2004
[1] Die folgenden Nummern beziehen sich auf die insgesamt 41 Abschnitte des
Textes. Auf englisch ist er verfügbar auf der Webseite des
RWB: www.warc.ch (http://warc.jalb.de/warcajsp/news_file/doc-159-1.pdf), deutsch später verfügbar.
[2] Vgl. dazu auch RWB: Von Debrecen nach Accra, Genf 2004; RWB: Bündnis für Gerechtigkeit in Wirtschaft und Umwelt, Bericht der Arbeitsgruppe, Reformierte Welt, 54. Jg., März 2004, 32-68. Eine frühere Sammlung von Texten in: „Dient Gott, nicht dem Mammon“. Texte zum ökumenischen Prozess für Alternativen zur neoliberalen Globalisierung, epd Dokumentation Nr. 22, 27. Mai 2002; Páraic Réamonn: Wirtschaftliche Gerechtigkeit. Reformierte Welt, 53. Jg., Okt. 2003, 47-57; Douglas Chial: Ein Bund für Gerechtigkeit, Reformierte Welt, 53. Jg., Okt. 2003, 80-88.
[3] Abgedruckt in Neue Wege, 98. Jg., Mai 2004, 147-152.
[4] Vgl. Willy Spieler: Ist das „Leben in Fülle“ kein Bekenntnis wert?, Neue Wege, 98. Jg., Juni 2004, 188-193.
[5] Schweiz. Evang. Kirchenbund SEK: Covenanting for the globalisation of justice. Position of the FSPC (SEK) on the processus confessionis, Juni 2004; Stückelberger, Christoph: Freunde gewinnen statt Ausschluss provozieren. Kurzreferat an der SEK-Vorbereitungstagung zu Accra vom 7. Mai 2004 in Bern.
[6] SEK : Processus Confessionis des
Reformierten Weltbundes 1997. Umsetzung der Empfehlungen durch den SEK und
seine Werke, Bern April 2004.
[7] Neu z.B. Amitai Etzioni: From
Empire to Community, New York, May 2004.
[8] Vgl. Ulrich Brand et al.: Global Governance.
Alternative zur neoliberalen
Globalisierung, Münster 2000; Karl-Heinz Ziegler et al.: Weltordnungspolitik
für das 21. Jahrhundert. Historische Würdigung, ethische Kriterien,
Handlungsoptionen, Stuttgart 2000; Ulrich Beck (Hrsg.): Politik der Globalisierung,
Frankfurt a.M. 1998.
[9] Statt Imperium könnte man hier auch jegliches System oder jegliche Ideologie sagen.